„Sturm im Wasserglas“
Ein Schreiben, laut dem Kinder in St. Kassian nicht in die Grundschule durften, weil sie nicht am Massentest teilgenommen haben, sorgt für viel Aufmerksamkeit. Doch das ist nur die halbe Wahrheit.
von Markus Rufin
Wie im gesamten Land wurde am vergangenen Wochenende auch in Abtei der Covid-Massentest durchgeführt. Dieser erfolgte selbstverständlich freiwillig.
Doch nun macht in der Gadertaler Gemeinde ein Schrieben die Runde, das behauptet, dass Schulkinder, die am Test nicht teilgenommen haben, nicht am Unterricht teilnehmen durften, der gestern wieder startete.
Im Schreiben, das von einer Rechtsanwältin und Mutter verfasst wurde, ist vom „groben Machtmissbrauch und Diskriminierung“ die Rede. Dementsprechend habe die Direktorin der Grundschule St. Kassian eigenmächtig veranlasst, dass die Kinder, die nicht am Massentest teilgenommen haben, auch nicht in die Schule kommen dürfen. Dazu forderte die Direktorin die Eltern auf, ihr mitzuteilen, welche Schüler am Massentest teilgenommen haben.
Das Schreiben richtet sich an die drei Landesschulräte und die ladinische Schulamtsleiterin Edith Ploner sowie der Kinder- und Jugendanwältin. Auch Medien hatten vom Schreiben erfahren und sahen darin einen handfesten Skandal.
Doch das Schreiben stellt nur die halbe Wahrheit dar. Die TAGESZEITUNG hat mit Schulamtsleiterin Edith Ploner gesprochen: „Sowohl die Grundschule als auch die Direktion haben in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Gesundheitsvorsorge im Fall einer positiv getesteten Lehrperson gehandelt.“
Die Tatsache, dass eine Lehrperson positiv getestet wurde, wird im Schreiben verschwiegen, stellt die Sachlage aber auf den Kopf. „das ist ein Sturm im Wasserglas. Die betroffene Lehrperson hatte in der Woche vom 9. bis zum 13. November Kontakt mit allen Klassen hatte“, berichtet Schulamtsleiterin Ploner. „Die Abteilung für Gesundheitsvorsorge hat diese Lehrperson unter Quarantäne gestellt und die Covid-Beauftragte der Grundschule kontaktiert. Alle Klassen, die mit dieser Lehrperson in Kontakt standen, müssten für 14 Tage eigentlich in den Fernunterricht wechseln.“
Es sei absolut im Sinne der Vorbeugemaßnahmen und geltenden Bestimmungen gehandelt worden, betont Edith Ploner. Mit der Einholung der Information, wer am Massentest teilgenommen hat, wollte man den Schülern einen Gefallen tun: „Jene Schüler, die negativ getestet wurden, müssen nicht in den Fernunterricht, sondern können in die Schule kommen, schließlich erlaubt es ein negativer Antigen-Schnelltest, wieder für den Unterricht zugelassen zu werden.“
Ohnehin müssen die Schüler, die keinen negativen Antigenschnelltest vorweisen können, nur bis heute im Fernunterricht bleiben, da die 14 Tage seit dem positiven Testergebnis der Lehrperson vorüber sind.
Es sei die Verpflichtung der Schuldirektorin gewesen, für Kinder, die keinen Test vorweisen konnten, Fernunterricht durchzuführen, auch weil das Amt für Gesundheitsvorsorge das so vorgegeben hat. Dieses Amt habe das Recht, das Klassenverzeichnis zu erhalten. „Wenn der Massentest nicht stattgefunden hätte, hätten alle Kinder von zu Hause aus unterrichtet werden müssen“, erklärt die Schulamtsleiterin. „Aber nur für zwei Tage.“
Edith Ploner findet es schade, dass man sich nun für dieses Verhalten, dass den meisten Schülern eigentlich nur nütze, nun rechtfertigen müsse, nur weil eine Information „verschwiegen“ wurde. Man habe den Eltern, die mit ihren Kindern nicht zum Test gingen, außerdem angeboten, einen Test nachzureichen.
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Kommentare (8)
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george
Da scheinen bestimmte RechtsanwälteInnen wohl auch schon einem „Geisterspuk“ zu unterliegen, wie bestimmte Schreiberlinge, z. B. „falsche proheten“ hier auch ständig herumspuken. 😛