Neun Monate warten
Die Wartezeiten für die Zweisprachigkeitsprüfungen haben sich durch Corona auf bereits sieben bis neun Monate verlängert. Was das Land dagegen unternehmen will.
von Heinrich Schwarz
Infolge der letzten Corona-Verordnungen des Landeshauptmannes sind die Zweisprachigkeitsprüfungen des Landes vorerst bis zum 29. November ausgesetzt. Wie es danach weitergeht, ist noch nicht bekannt.
Es ist dies schon die zweite Pause in diesem Jahr. Das hat freilich große Auswirkungen auf die Wartezeiten für die Prüfungen. Dabei waren die Wartezeiten schon vor Corona äußerst lang.
Nun hat sich die Süd-Tiroler Freiheit mittels Landtagsanfrage erkundigt, wie lange man zurzeit von der Anmeldung zur Zweisprachigkeitsprüfung bis zur Ablegung derselben ungefähr warten muss. Weiters ob es Unterschiede bei den Wartezeiten für Kandidaten, die die Prüfung nur in einer Sprache ablegen müssen, gibt – und was die Landesregierung konkret unternehmen will, um die Wartezeiten zu verkürzen.
Wie Landeshauptmann Arno Kompatscher in seiner Antwort mitteilt, betragen die Wartezeiten bei der Zweisprachigkeitsprüfung derzeit sage und schreibe neun Monate. Bei der einsprachigen Prüfung sind es rund sieben Monate.
Kompatscher erklärt, dass der Prüfungsbetrieb nach der knapp dreimonatigen Unterbrechung im Frühjahr durch den damaligen Lockdown am 8. Juni hochgefahren werden konnte. Aufgrund der Corona-Sicherheitsmaßnahmen aber nur in eingeschränkter Form, sprich mit einer deutlichen Reduzierung der Anzahl der Kandidaten pro Prüfungstag.
„Diese Einschränkungen gelten nach wie vor und sie bedingen derzeit eine kontinuierliche Verlängerung der Wartezeiten. Allerdings wird all jenen Kandidaten kurzfristig ein Termin angeboten, die eine objektive Notwendigkeit nachweisen können, etwa die Teilnahme an Wettbewerben oder Aufnahmeprüfungen“, so der Landeshauptmann.
Zurzeit seien alle Ressourcen darauf ausgerichtet, trotz der hohen Sicherheitsauflagen und der insgesamt sehr unsicheren Rahmenbedingungen einen regulären Prüfungsbetrieb zu gewährleisten.
Und wie sollen die Wartezeiten wieder verkürzt werden?
„Mittelfristige Lösungen, die mit dem Regierungskommissariat abgestimmt werden müssen, sehen die Adaptierung aller Aufgaben vor, um die Prüfung in Zukunft computergestützt durchführen zu können. Angedacht sind weiters organisatorische Maßnahmen (Ausweitung des Prüfungsbetriebs, Sanktionierung von unentschuldigtem Fernbleiben), die zum Teil allerdings erst nach Beendigung des derzeitigen Notstandes umgesetzt werden können“, erläutert Arno Kompatscher.
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