Die Zusatzvorsorge
Die Zusatzvorsorge ist eine Möglichkeit, die eigene Zukunft und die Zukunft der eigenen Kinder zu sichern und wichtige Steuervorteile zu genießen.
Zahlungen in einen Zusatzrentenplan sind bis zu einer Höhe von 5.165,00 vollständig vom Jahreseinkommen abzugsfähig, unabhängig davon, ob für sich selbst oder für die zu Lasten lebenden Familienmitglieder, d.h. auch für die Kinder, geleistet werden.
Die Dienststelle CAAF der CGIL-AGB weist darauf hin, dass Steuerzahler, die bis zum 31. Dezember Einzahlungen an das Zusatzrentensystem leisten, den Steuervorteil direkt in ihrer Steuererklärung für das Jahr 2021 in Anspruch nehmen können und somit bereits in ihrer Gehaltsabrechnung für Juli 2021 vom Steuervorteil profitieren können. Darüber hinaus möchten wir daran erinnern, dass in der Provinz Bozen das Modell des „Bausparens“ es noch interessanter macht, frühzeitig einer Pensionskasse beizutreten, um die Möglichkeit zu haben, ein gefördertes Darlehen zu erhalten.
Marco Pirolo vom Caaf CGIL-AGB erklärt: „Mütter und Väter können für ihre Kinder bereits in den ersten Lebensjahren des Kindes Zahlungen an eine Pensionskasse leisten. Wenn Kinder frühzeitig in das Zusatzrentensystem aufgenommen werden, kann mehr Kapital angesammelt werden, und auch die künftige Rente wird höher ausfallen“.
Bei der Berechnung der Obergrenze werden der Anteil des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers sowie die gezahlten Beiträge zugunsten der steuerlich zu Lasten lebenden Personen berücksichtigt, während die von den Arbeitnehmern gezahlte Abfindung TFR ausgeschlossen bleibt.
Je höher der Beitrag zur Zusatzrente und das Einkommen ist, desto höher ist die Steuerersparnis.
Pirolo weist darauf hin, dass öffentliche Bedienstete seit 2018 das gleiche Steuersystem haben und daher die gleichen Steuervorteile genießen können, wie sie für den privaten Sektor vorgesehen sind.
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