„Keine Quarantäne für Kontaktpersonen“
Sanitätslandesrat Thomas Widmann erklärt, was bei einem positiven Testergebnis bei den Corona-Massentests passiert. Und wie sich die Kontaktpersonen verhalten sollen.
Von Matthias Kofler
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat die Verordnung zu den Corona-Massentests veröffentlicht, die am Freitag, Samstag und Sonntag landesweit durchgeführt werden. Demnach sind die Gemeinden für die Organisation und Abwicklung der Antigen-Schnelltests verantwortlich.
Die positiv Getesteten werden vom Sanitätsbetrieb krankgeschrieben und für (mindestens) zehn Tage häuslich isoliert. Wer in den zehn Tagen keine Symptome (Fieber, Geschmacksverlust, Husten usw.) entwickelt, darf die häusliche Isolation nach zehn Tagen ohne weitere Testung verlassen.
Patienten mit Symptomen müssen sich hingegen an ihren Hausarzt wenden, der dann beim Sanitätsbetrieb einen Termin für einen PCR-Abstrich beantragt. Er oder sie kann die Isolation erst mit einem negativen Testergebnis verlassen. In jedem Fall spätestens nach 21 Tagen (dann auch ohne negatives Ergebnis). „Die Isolation dauert also nicht ewig“, betont Sanitätslandesrat Thomas Widmann.
Und was passiert mit den Kontaktpersonen der positiv Getesteten?
Hier herrschte tagelang Unklarheit. Laut einem Sitzungsprotokoll der Task Force im Sanitätsbetrieb, das die TAGESZEITUNG veröffentlicht hat, haben Generaldirektor Florian Zerzer und Co. das Ziel verfolgt, die Antigentests rechtlich mit den PCR-Tests gleichzusetzen. Das heißt: Auch die Kontaktpersonen der positiv Getesteten hätten sich in Quarantäne begeben müssen. Wie Landesrat Widmann klarstellt, war das Sitzungsprotokoll missverständlich formuliert. „Wir streben in Rom eine Gleichstellung der Antigentests an – allerdings für die Zukunft und nicht für die am Wochenende stattfindenden Corona-Screenings.“
Das bedeutet: Die Kontaktpersonen der positiv Getesteten, die selbst negativ oder gar nicht getestet wurden, müssen sich von den positiv Getesteten isolieren. Sie dürfen das Haus aber weiterhin verlassen, werden also nicht unter Quarantäne gestellt. Es werde keine Rückverfolgung der engen Kontakte geben, weil dies bei so viel Getesteten „physisch schlichtweg nicht durchführbar“ sei und folglich „auch keinen Sinn“ mache, erklärt Widmann. „Keine Kontaktperson geht in Quarantäne – nur die positiv Getesteten werden isoliert“, betont der Sanitätslandesrat.
Die negativ Getesteten und die Kontaktpersonen von positiv Getesteten müssen sich weiterhin strikt an die AHA-Regeln halten. Landesrat Widmann empfiehlt: „Wer mit einem positiv Getesteten zusammenwohnt, soll ein eigenes Badezimmer nutzen, in einem getrennten Schlafzimmer schlafen, alleine essen und die Räume ständig lüften.“ Es gehe darum, den Hausverstand einzusetzen. „Wenn alle in der Wohnung das gleiche Handtuch benutzen, dann steigt natürlich auch das Infektionsrisiko“, so Widmann.
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