Die Heller-Bombe
Das Bozner Verwaltungsgericht hat die geplante Umgestaltung des Brixner Hofburggartens durch André Heller vorerst gestoppt. Die Gemeinde geht nun in Berufung.
von Markus Rufin
Das Urteil ist eine Riesenüberraschung. Am Montag veröffentlichte das Verwaltungsgericht Bozen ein Urteil, mit dem die geplante Umgestaltung des Brixner Hofburggartens vorerst gestoppt wird.
Hintergrund ist ein Rekurs, den die Architektenkammer gegen den Beschluss der Gemeinde Brixen einreichte, mit der der österreichische Künstler André Heller ohne Wettbewerb zur Umgestaltung beauftragt wurde. Das Verwaltungsgericht hat dem Rekurs stattgegeben und den entsprechenden Beschluss damit annulliert.
Heller wurde gegen Jahresende 2017 kurz nach einer Gesetzesänderung beauftragt, mit der es möglich war, öffentliche Arbeiten ohne Wettbewerbe durchzuführen, wenn die Planung als eine einzigartige künstlerische Leistung angesehen werden kann.
Im Urteil legt das Verwaltungsgericht nun aber fest, dass die Direktbeauftragung Hellers die Prinzipien des Wettbewerbes und die Bestimmungen zum Schutz der Architekten verletzt. Bei Hellers Planung handle es sich nicht um eine einzigartige künstlerische Leistung. Zum Auftrag komme neben der „rein geistigen Arbeit auch die organisatorischen Strukturen“, so das Verwaltungsgericht. Außerdem umfasse der Auftrag „verschiedene Planungsleistungen“. Diese hätten unter den geltenden Vergabebestimmungen – sprich einem Wettbewerb – ausgeschrieben werden müssen.
Für die Gemeindeverwaltung, die die Umsetzung des Heller-Projektes, das rund zehn Millionen Euro verschlingen würde, unbedingt durchsetzen wollte, ist dieses Urteil ein herber Rückschlag. „wir waren von diesem Urteil sehr überrascht“, gibt Bürgermeister Peter Brunner zu. „Wir haben uns bei der Beauftragung rechtlich beraten lassen, dementsprechend sind wir natürlich enttäuscht.“
Lesen Sie in der Mittwochs-Ausgabe der Tageszeitung, was die Gemeinde Brixen nun tun wird und wie die Heller-Kritiker reagieren.
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