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Die Einkaufs-Frage

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Ein Schrieben des Ministerratspräsidiums erlaubt es, in anderen Gemeinden einzukaufen, weil es dort billiger ist. Gilt diese Regelung auch für Südtirol?

von Markus Rufin

Die Gemeindegrenzen dürfen derzeit in Südtirol nur aus driftigen Gründen verlassen werden. Heißt im Klartext: nur aus Gesundheits- oder Arbeitsgründen. Es gibt aber noch einen dritten Grund, der es den Bürgern erlaubt, die eigne Gemeinde zu verlassen. Und zwar dann, wenn eine Dienstleistung in Anspruch genommen wird, die es in der eigenen Gemeinde nicht gibt.

Es ist beispielsweise erlaubt, Produkte in einer anderen Gemeinde zu kaufen, wenn es diese in der eigenen nicht gibt. Doch wie sieht es aus, wenn ich aus Kostengründen in einer anderen Gemeinde einkaufen gehen möchte?

Gerade in kleinen Gemeinden mit einer dürftigen Nahversorgung betrifft dieses Problem einige Familien. Es gibt einige Personen, die wegen des größeren Sortimentes aber auch wegen der billigeren Preise lieber einen Discounterladen aufsuchen würden, als im Dorfladen einzukaufen.

Der nationalen Norm entsprechend, ist das erlaubt. Zumindest lautet so die Interpretation des Ministerratspräsidiums, das auf seiner Webseite schreibt, dass der Einkauf in einer Nachbargemeinde erlaubt ist, wenn es dort billigere Produkte gibt.

In Südtirol gibt es keine offizielle Interpretation, doch im wesentlichen wurde dieser Punkt der italienischen Norm übernommen, bestätigt Senator Dieter Steger: „Wenn ich dieses Dokument in der Hand halte, würde ich mich sicher fühlen, in Nachbargemeinden einzukaufen, wenn es dort günstiger ist.“
Steger betont allerdings, dass es sich lediglich um eine Interpretation handelt, ein gewisses Restrisiko bleibe also bestehen, aber da die Interpretation vom Ministerratspräsidium stammt, habe sie ihre Geltung.

Dass es Personen gibt, die lieber in den Nachbargemeinden einkaufen, berichtete die TAGESZEITUNG bereits letzte Woche. Im Supermarkt Supertip in St. Lorenzen gingen vergangene Woche auch Brunecker einkaufen, diese erhielten aber eine Strafe, weil sie ihre Gemeindegrenze verlassen haben.

Sofern nachgewiesen kann, dass die Produkte in diesem Supermarkt billiger als in der Heimatgemeinde sind, empfiehlt Senator Steger den betroffenen das Gespräch mit den Behörden zu suchen: „Es besteht eine gute Chance, dass man einen Rekurs gewinnt oder die Sachlage sogar im Schnellverfahren lösen kann, ohne das jemand etwas zahlen muss.“

Steger selbst plädiert zwar dafür, die Läden vor Ort zu unterstützen und dort einzukaufen, kann aber nachvollziehen, dass vor allem Bürger aus kleinen Gemeinden auch in Nachbargemeinden einkaufen. „Jeder Mensch muss selbst entscheiden, wo und wie er einkauft, deshalb soll es meiner Ansicht nach auch keine eigene Verordnung dazu geben, aber grundsätzlich verbietet es die Norm nicht, andernorts einzukaufen, wenn man dort billiger einkaufen kann.“

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