Stopp für Heller
Das Bozner Verwaltungsgericht hat die geplante Umgestaltung des Brixner Hofburggartens durch den Künstler André Heller vorerst einmal gestoppt.
Wie die Architektenkammer am Montag in einer Aussendung mitteilt, hat das Gericht dem Rekurs der Kammer der Architekten und Landtschaftplaner stattgegeben.
„Damit wurde der Beschluss der Gemeinde Brixen, mit dem der Gesellschaft ,Büro André Heller GmbH‘ aus Wien ohne öffentlichen Wettbewerbe der direkte Auftrag erteilt wurde, den Hofburggarten in Brixen zu gestalten und zu planen, aufgehoben“, so heißt es in der Aussendung.
Die direkte Beauftragung von Heller, so das Gericht, habe gegen die Prinzipien des Wettbewerbs im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens sowie die Gesetzesbestimmungen zum Schutz der Kategorie der Architekten verstoßen, so die Kammer. Laut Gericht könnten die Gestaltung und die Planung des Hofburggartens in Brixen nicht als einzigartige künstlerische oder unersetzliche Leistung, die eine direkte Beauftragung möglich gemacht hätten, angesehen werden.
Vielmehr umfasse der Auftrag „verschiedene Planungsleistungen“, die gemäß den Vergabebestimmungen auszuschreiben gewesen wären, so die Architektenkammer zur Verfügung des Verwaltungsgerichts.
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