„Teilnahme ist freiwillig“
LH Arno Kompatscher rudert zurück: Die Testpflicht besteht nur mehr für jene Arbeitsbereiche, in denen es die Sicherheitsprotokolle explizit vorsehen.
Landesregierung und Sanitätsbetrieb stellten am Montag klar, dass die Teilnahme an den Massentests freiwillig ist.
In einem Schreiben präzisiert Arno Kompatscher seine jüngste Verordnung, die vorsah, dass Betriebe nur Arbeiter einsetzen dürfen, die sich testen lassen.
Laut dem LH gilt dieser Passus nur für jene Arbeitsbereiche, in denen die von den Sozialpartnern ausverhandelten Sicherheitsprotokolle explizit eine Teilnahme an den Testungen vorschreiben. Sprich Arbeitsplätze, in denen es ein erhöhtes Infektionsrisiko gibt (Kundenkontakt, Kontakt mit anderen Angestellten).
Neben den vom Landesgesundheitssystem angebotenen Tests können auch jene von anderen Diensten in Anspruch genommen werden, wozu auch die betriebsinternen Gesundheitseinrichtungen zählen.
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