Warenübergabe vor Geschäft
Ab Montag können Geschäfte den Kunden bestellte Ware vor dem Geschäft übergeben. Bislang war nur Auslieferung möglich.
In einer Ergänzung zur Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes zur Eingrenzung der Corona-Pandemie hat LR Philipp Achammer einige Erleichterungen für den Warenverkauf im Handel klargestellt.
Wichtig:
Ab Montag kann die Warenübergabe beim Kauf/Verkauf vor dem Geschäftslokal stattfinden.
Dies, so schreibt der Landesrat, schließe auch das so genannte „click and collect“-System ein, also die Abholung vorher (telefonisch oder online) bestellter Ware vor dem Geschäft.
Der Zutritt für Kunden zu den Geschäftslokalen bleibt verboten.
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Kommentare (31)
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prof
Also darf ich auch in eine andere Gemeinde fahren meine bestellte Ware abzuholen.
leser
Das durftest du vorher auch
Hosch a geld zi zohln
tirolersepp
Schuhe und den neuen BH anprobieren inklusive !!!
sepp
wie i schun gestern gschrieben haint holtit ins die lachnummer die sonntigspredig philip geh weiter mitn martis lichtel und los die menschheit in ruh mit dein schwachsinn
sepp
hob es amol wos voünftiges fa den i nett ober jo mit seiner ausbildung konsch nett mehr verlongen
hallihallo
bis gestern hat es geheißen , man steckt sich nicht im geschäft an, wo nur wenige leute anwesend sein müssen, sondern danach weil viele leute beim shopping sind. jetzt darf man genau wieder bis vor das geschäft, wo viele leute sind ( so wurde es jedenfalls vorher begründet).
mal sehen , was es morgen neues gibt 🙂
huggy
Ein Zuckerle nach Art des Herrn L Achammer. Unüberlegt , So versammeln sich die Menschen vor den Geschäften und nicht drinnen .