Warenübergabe vor Geschäft
Ab Montag können Geschäfte den Kunden bestellte Ware vor dem Geschäft übergeben. Bislang war nur Auslieferung möglich.
In einer Ergänzung zur Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes zur Eingrenzung der Corona-Pandemie hat LR Philipp Achammer einige Erleichterungen für den Warenverkauf im Handel klargestellt.
Wichtig:
Ab Montag kann die Warenübergabe beim Kauf/Verkauf vor dem Geschäftslokal stattfinden.
Dies, so schreibt der Landesrat, schließe auch das so genannte „click and collect“-System ein, also die Abholung vorher (telefonisch oder online) bestellter Ware vor dem Geschäft.
Der Zutritt für Kunden zu den Geschäftslokalen bleibt verboten.
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Kommentare (31)
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