„Irreparabler Schaden“
Der lvh bedauert, dass der Sektor der Körperpflege erneut hart getroffen werde. Ein Entgegenkommen der Politik sei nötig.
Und wieder treffen die Entscheidungen der Politik den Sektor der Körperpflege hart: Der bereits schwer vom Frühjahr gebeutelte Sektor muss wohl wieder die Türen geschlossen halten. „Diese Entscheidung ist für die Betriebe finanziell nicht tragbar. Ein Entgegenkommen der Politik ist dringend nötig“, fordern der lvh Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister und CNA-SHV Südtiroler Vereinigung der Handwerker und Kleinunternehmen.
Der Sektor der Körperpflege gehörte im Frühjahr zu einem der am schwersten von der Corona-Krise getroffenen Bereiche. Die Betriebe waren die ersten, die schließen mussten und gehörten zu den Schlusslichtern, wenn es um die Wiedereröffnung ging. Das gleiche Schicksal scheint ihnen jetzt zu wiederfahren. „Diese Entscheidung können wir so nicht hinnehmen“, betont lvh-Präsident Martin Haller. „Es handelt sich hauptsächlich um kleine Betriebe, für die eine weitere Schließung finanziell keinesfalls verkraftbar ist. Wir fordern ein Entgegenkommen der Politik. Es sollte entweder eine Anpassung folgen, oder den betroffenen Betrieben eine Ausgleichzahlung zustehen.“
„Die Professionalität unserer Betriebe ist nicht anerkannt worden“, sagt CNA-SHV-Präsident Claudio Corrarati. „Der Schaden, der dadurch entsteht, ist irreparabel. Aus diesem Grund ist die wirtschaftliche Unterstützung äußerst dringend und soll dazu dienen, die Fixkosten der Betriebe, die fehlende Liquidität und die Vorauszahlungen der Lohnausgleichzahlungen auszugleichen. Und das in einem Monat, in dem die Betriebe viele Steuern zahlen müssen.“
Die Schließung der Körperpflegebetriebe bedeutet ebenso das Fehlen von wichtigen Dienstleistungen wie zum Beispiel der Fußpflege von älteren Menschen, Diabetikern und Personen mit Beeinträchtigungen. „Es ist wichtig, sofort eine Lösung für diese dringend notwendigen Eingriffe zu finden. Zum einen, um die Gesundheit unserer Kunden nicht zu gefährden und zum anderen das Gesundheitssystem nicht weiter zu belasten. Eine Ausnahmeregelung für diese Tätigkeit wäre wünschenswert und sinnvoll“, beteuert Karin Ploner, Obfrau der lvh-Schönheitspfleger.
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