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„Mit kluger Vorsicht“

Wie die Kirche mit den roten und gelben Zonen umgeht. In den Kirchen gelten nämlich die Bestimmungen der Bischofskonferenz.

In einem amtlichen Schreiben informieren Bischof Ivo Muser und Generalvikar Eugen Runggaldier über die Stellungnahme der italienischen Bischofskonferenz (CEI) zur Corona-Pandemie. Darin wird unterstrichen, dass für die Liturgie nach wie vor die bisherigen Vorsichtsmaßnahmen gelten, die genau einzuhalten seien. Explizit erwähnt wird von der CEI die digitale Vernetzung.

In seinem Schreiben vom 5. November 2020 hat sich der Generalsekretär der Italienischen Bischofskonferenz Monsignore Stefano Russo an die Bischöfe Italiens gewandt und nimmt darin Stellung zu den jüngsten Erlässen der italienischen Regierung, welche die Verbreitung des Corona-Virus eindämmen sollen. „Für Südtirol gelten zwar diesbezüglich die Regelungen des Landeshauptmanns, im Bereich der Kirche sind aber die Bestimmungen der Bischofskonferenz maßgebend, die in Absprache mit der italienischen Regierung festgelegt wurden“, erklärt die Diözesanleitung in ihrem amtlichen Schreiben.

„Indem wir über diese Mitteilung informieren, drücken wir unsere Nähe und unser Gebet all jenen gegenüber aus, die krank oder in Quarantäne sind, die in den Krankenhäusern, den Seniorenwohnheimen und Pflegeheimen tätig sind, ganz besonders dem Ärzte- und Pflegepersonal. Gott segne und behüte alle Menschen und erhalte in uns das Vertrauen in seine Sorge und Führung“, schreiben Diözesanbischof Ivo Muser und Generalvikar Eugen Runggaldier.

Monsignore Russo zitiert in seinem Schreiben Papst Franziskus, der bei der Generalaudienz am 4. November aufgefordert hat, die Regeln zu beachten, welche von den Verantwortlichen in Sanität und Politik erlassen werden

Bezüglich der Gottesdienste erinnert Russo daran, dass der Zugang zu den Kirchen so erfolgen soll, dass es zu keinen Menschenansammlungen kommt und die vorgesehenen Sicherheitsabstände eingehalten werden. Darüber hinaus gelten für die Liturgie nach wie vor die bisherigen Vorsichtsmaßnahmen, die genau einzuhalten sind. Dies gilt sowohl für jene Regionen, die in gelben, aber auch für jene, die in orangen oder roten Zonen sind.

Was die Katechese und andere pastorale Initiativen betrifft, mögen die Verantwortlichen mit kluger Vorsicht vorgehen. Es sind auf jeden Fall die Vorschriften einzuhalten, gleichzeitig soll auch die Situation der Menschen, besonders der Familien, im Blick bleiben. Eigens erwähnt wird die Nutzung der digitalen Vernetzung. In den roten Zonen mögen Veranstaltungen mit physischer Präsenz vermieden werden.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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