Bruneck ist rote Zone
Der Sanitätsbetrieb hat über die Städte Bruneck und Klausen einen lokalen Lockdown verhängt. Auch Gais, Olang, Kaltern und Natz-Schabs sind nun rote Zone.
Mittlerweile gibt es in Südtirol 33 Risikogemeinden.
Mit Bruneck und Klausen kamen am Freitag zwei neue Städte dazu. Die zweiwöchigen Einschränkungen – Friseure und Schönheitssalons müssen schließen, die Ein- und Ausreise ist nur noch aus Arbeits- und Gesundheitsgründen erlaubt, ab der zweiten Mittelschule müssen alle SchülerInnen in den Fernunterricht – treten mit Samstag in Kraft.
Der Sanitätsbetrieb hat auch über die Gemeinden Gais, Olang, Kaltern und Natz-Schabs den lokalen Lockdown verhängt.
Als gelbe Zone, die unter besonderer Beobachtung stehen, wurden folgende Gemeinden eingestuft: Brixen, Lajen, St. Martin in Thurn, Karneid, Tscherms, Altrei und Prettau.
Und das ist die offizielle Mitteilung, die am Freitagabend veröffentlicht wurde:
„Weitere sechs Südtiroler Gemeinden gelten ab morgen (7. November) als „rote Zone“ und sind einschränkenderen Bestimmungen gegen die Verbreitung des Coronavirus unterworfen. Es handelt sich dabei um die Gemeinden Bruneck, Gais, Kaltern, Klausen, Natz-Schabs und Olang. Die Entscheidung ist am heutigen (6. November) Nachmittag auf Vorschlag von Gesundheitslandesrat Thomas Widmann und auf der Grundlage der Daten des Südtiroler Sanitätsbetriebs von Landeshauptmann Arno Kompatscher getroffen worden. Somit gelten in diesen sechs Gemeinden die einschränkenden Bestimmungen, wie sie bereits in weiteren 27 der 116 Südtiroler Gemeinden zur Anwendung kommen.
Einschränkungen für 14 Tage
Der Landeshauptmann hat die Verordnung (Nr. 67), mit der die Sondermaßnahmen für die so genannten Cluster-Gemeinden erlassen werden, am heutigen Nachmittag unterzeichnet. Die Maßnahmen treten um Mitternacht in Kraft und gelten vorerst 14 Tage lang bis zum 20. November 2020.
Die Einstufung als Cluster-Gemeinde, also als Gemeinde mit einem hohen Infektionsgeschehen, erfolgt auf der Grundlage verschiedener Indikatoren, die der Südtiroler Sanitätsbetrieb ermittelt, darunter die Neuinfektionen im Verhältnis zur Einwohnerzahl. Überschreiten diese die drei Neuansteckungen je 1000 Einwohner am Tag oder zehn auf 1000 Einwohner in zwei Wochen, so werden die Gemeinden unter die Lupe genommen und das Infektionsgeschehen anhand der Anzahl der Infektionsherde analysiert. Berücksichtigt werden dabei zudem die Anzahl der symptomatischen, positiv getesteten Personen, die Zahl der Krankenhaus-Aufnahmen mit entsprechendem Schweregrad und die Anzahl der Personen in Quarantäne.
Die neue Verordnung Nr. 67 liegt der Presseaussendung bei und kann – wie alle bisherigen Verordnungen – im Corona-Webportal des Landes Südtirol eingesehen werden. Im Corona-Portal ist zudem auch die neue Selbsterklärung zu finden.“
Kommentare (17)
Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen
Du musst dich EINLOGGEN um die Kommentare zu lesen.