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Maskenpflicht in der Schule

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Nach Informationen von TAGESZEITUNG Online bleiben die Schulen ab Montag auch in den roten Zonen geöffnet.

+++ UPDATE 16:20 Uhr +++

Jetzt liegt die offizielle Aussendung des Landespresseamtes  vor.

Diese Regeln gelten ab Montag, 9. November, bei der Kleinkindbetreuung und dem Unterricht in Südtirols Bildungseinrichtungen.

Präsenzunterricht bis zur Mittelschule, Fernunterricht in Oberschule

Demnach gelten auf Landesebene nach den Herbstferien, also ab Montag folgende Regelungen:

An den Oberschulen erfolgt die Bildungstätigkeit zur Gänze als Fernunterricht – bis auf wenige Ausnahmen, beispielsweise für Jugendliche mit Beeinträchtigung oder mit besonderen Bedürfnissen und für Situationen des Praxisunterrichts, die ausschließlich in Präsenzunterricht abgewickelt werden können.

In der Kleinkindbetreuung, in Kindergarten, Grund– und Mittelschule hingegen bleiben die pädagogische Begleitung und der Unterricht in Präsenz aufrecht.

Für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr gilt allerdings die Pflicht, nun auch während des Unterrichts einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

In Problemgemeinden Präsenz nur bis 1. Klasse Mittelschule

In den sogenannten Problemgemeinden, in denen aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos per Verordnung des Landeshauptmanns verschärfte Maßnahmen gelten, ist der Präsenzunterricht lediglich bis einschließlich der ersten Klasse der Mittelschule möglich – auch hier mit Maskenpflicht für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr.

Hier gilt somit der Fernunterricht bereits von der 2. Klasse Mittelschule aufwärts, und nicht erst in der Oberschule. Nur in absoluten Ausnahmenfällen ist wie bei den Oberschulen auf Landesebene Präsenzunterricht möglich.

In besonderen Fällen – beispielsweise beim Auftreten größerer Infektionsherde – kann es jedoch weiterhin in einzelnen Gemeinden zur Schließung von einzelnen Klassen oder Schulen kommen.

Foto: lpa

DAS HABEN WIR BERICHTET

TAGESZEITUNG Online hat erfahren: Die Schulen öffnen nun doch am Montag regulär – auch in den roten Zonen.

Das hat die Landesregierung in einer Sondersitzung am Donnerstag beschlossen.

Derzeit sind 23 Südtiroler Gemeinden als „rote Zonen“ ausgewiesen – in diesen Gemeinden leben 35 Prozent der Bevölkerung.

Die Landesregierung wird auch in diesen „roten“ Gemeinden die staatlichen Bestimmungen übernehmen. Das bedeutet: Präsenzunterricht bis in die erste Mittelschule.

In den Gemeinden, die nicht in der roten Zone sind, wird es bis in die dritte Mittelschule Präsenzunterricht geben.

Zahlreiche Elternverbände und Sozialorganisationen hatten sich dafür stark gemacht, dass im Bildungsbereich kein Lockdown stattfindet und der reguläre Schulbetrieb – zumindest in den unteren Stufen – aufrecht bleibt.

Die offizielle Mitteilung des Landespresseamtes dürfte noch am Nachmittag veröffentlicht werden.

 

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