„Lassen uns nicht einsperren“
Die Süd-Tiroler Freiheit fordert: Südtirol müsse selbst über das eigene Land entscheiden und dürfe sich nicht von Italien einsperren lassen.
Italien plant Südtirol als rote Corona-Zone einzustufen und somit schon ab Donnerstag einen völligen Lockdown über unser Land zu verhängen.
Die Schließung der Grenzen sowie Ausgangssperren auch am Tag wären die Folgen.
Die Süd-Tiroler Freiheit ruft die Landesregierung auf, diese Vorgaben so keinesfalls umzusetzen und stattdessen ─ in Berufung auf das Landesgesetz ─ eigene Corona-Regeln zu erlassen.„ Es muss sichergestellt werden, dass die Grenzen offen bleiben und die Grundrechte der Bürger nur so gering und nur so kurz als möglich eingeschränkt werden. Südtirol muss selbst über das eigene Land entscheiden und darf sich nicht von Italien einsperren lassen“, schreibt die STF am Mittwoch in einer Aussendung.
Der Entwurf für das Dekret der italienischen Regierung sieht vor, dass in den roten Zonen die Bürger das Haus nur mehr im Ausnahmefall verlassen dürften, die Gemeindegrenzen dürften nicht überschritten werden, Spaziergänge wären nur mehr in unmittelbarer Nähe des Hauses gestattet und die Ein- und Ausreise aus Südtirol wäre strengstens verboten, so die STF
In der Stellungnahme heißt es weiter:
„Es steht außer Zweifel, dass es rasche Maßnahmen braucht, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Wo aber bleibt hier die Autonomie? Die Maßnahmen müssen den Bedürfnissen unseres Landes angepasst und durch den Landtag in Süd-Tirol ─ als gesetzgebendes Organ ─ legitimiert werden, umso mehr, wenn durch derartige Bestimmungen das Leben der gesamten Bevölkerung beeinträchtigt wird. Italien hat kein Recht, eine Corona-Haft über ganz Südtirol zu verhängen!
Auf Antrag der Opposition wird der Landtag bereits am Donnerstag zu einer Sondersitzung zusammentreffen, um das weitere Vorgehen zu bestimmen.
Die Süd-Tiroler Freiheit schlägt der Landesregierung jedenfalls vor, folgende drei Punkte mit Landesverordnungen klar festzulegen:
- Die Grenzen bleiben offen.
- Das Recht Familienangehörige und Lebenspartner zu treffen bleibt jederzeit gewährt.
- Einschränkungen der Bewegungsfreiheit werden von Süd-Tirol selbst bestimmt und nur in jenen Gemeinden angewandt, in denen dies unbedingt notwendig ist.
Kommentare (22)
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