„Wir streiken (derzeit) nicht“
Sanität und öffentlicher Dienst: Warum der SGB/Cisl derzeit nicht für notwendig erachtet, einen Streik auszurufen.
Die Erneuerung der Kollektivverträge für die öffentlich Bediensteten auf nationaler Ebene ist gefährdet. In diesen Stunden muss die Regierung entscheiden, die notwendigen Finanzmittel im Haushaltsgesetz vorzusehen.
„Sollte dies nicht der Fall sein, wird Mitte November ein Streik für die öffentlich Bediensteten auf nationaler Ebene ausgerufen“, so der SGB/Cisl in einer Aussendung.
In Südtirol betrifft diese Situation die Bediensteten der staatlichen Ämter.
Für die öffentlich Bediensteten der Sanität, des Landes, der Gemeinden, der Bezirksgemeinschaften, der öffentlichen Altersheime usw. werden die Kollektivverträge auf lokaler Ebene abgeschlossen.
Für den Dreijahreszeitraum 2019-2021 stehen für die öffentlich Bediensteten in Südtirol – immer laut SGB/Cisl — die Finanzmittel zur Verfügung, und momentan wird der zweite wirtschaftliche Teilvertrag des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrages für das laufende Jahr und das Jahr 2021 verhandelt.
Gestartet sind auch wieder die Verhandlungen für den Bereichsvertrag der Sanität mit der Zusicherung einer ausreichenden Finanzierung hauptsächlich für das Gesundheitspersonal.
„Auf lokaler Ebene halten wir es daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für notwendig einen Streik auszurufen, vor allem nicht in der Sanität aufgrund der heiklen und außergewöhnlichen Situation“, so die Gewerkschaft.
Es bleibe allerdings, die Tatsache, dass auch auf Landesebene ein strukturierter Plan fehlt, um dem Personalmangel entgegenzuwirken, so der SGB/Cisl.
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