Schluss mit Taxi
45 Südtiroler Mietwagenunternehmer, darunter die Landtagsabgeordnete Myriam Atz Tammerle, scheitern vor Gericht mit einem Rekurs gegen ein einschränkendes Landesdekret.
von Thomas Vikoler
Taxis gegen Mietwagenfahrer und umgekehrt. Ein historischer Konflikt um Standplätze, Zuständigkeiten und Fahrten, der im Jahre 2019 mit einem Eildekret des Landeshauptmannes zum Mobilitätsgesetz aus dem Jahre 2015 entzerrt werden sollte. In einem Reglement wurde festgelegt, wer was darf, speziell aber was Mietwagen mit Fahrer nicht mehr dürfen. Etwa sich Taxis nennen oder im Namen der Firmenbezeichnung den Begriff Taxi verwenden. Das Dekret gibt den Mietwagen-Unternehmen drei Jahre Zeit, den Gesellschaftszweck zu ändern.
Was die Mietwagenfirmen ebenfalls an dem Reglement störte, ist ein verpflichtendes Fahrtenbuch, in dem alle Fahrten und Ortswechsel inklusive Uhrzeiten eingetragen werden müssen. Mit offensichtlich fiskalischen Auswirkungen.
Ebenfalls eingeführt wurde die Verpflichtung, nach jeder Fahrt wieder in die (eigene) Garage zurückzukehren. Diese fiel nach einem Urteil des Verfassungsgerichts zu einem Streitfall in Kalabrien allerdings weg.
45 Südtiroler Mietwagenunternehmer, darunter die Landtagsabgeordnete Myriam Atz-Tammerle haben Anfang dieses Jahres mit Hilfe von zwei römischen Anwälten (Francesco Vannicelli und Giorgio Sicari) einen Rekurs gegen einige Artikel des Reglements eingebracht. Der nun vom Verwaltungsgericht gänzlich abgewiesen wurde.
Die rund 500 Südtiroler Mietwagen mit Fahrer müssen demnach ihre Fahrzeuge mit der Aufschrift „Mietwagen“ kennzeichnen. Es ist ihnen lediglich für das Ein- und Aussteigen der Fahrgäste erlaubt, auf öffentlichen Flächen zu parken. Die Mietwagen-Unternehmer fordern hingegen eigene Parkflächen für ihre Fahrzeuge. Und argumentierten, dass im Volksmund die Bezeichnung Taxi und Mietwagen synonym gebraucht würden.
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