Die Eigenerklärung
In Südtirol gilt von 23.00 bis 05.00 Uhr eine Ausgangssperre. Wer das Haus aus triftigen Gründen verlässt, muss eine Eigenerklärung mitführen.
Im neuen Dekret des Landeshauptmannes mit den Corona-Schutzmaßnahmen ist eine nächtliche Ausgangssperre von 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr vorgesehen.
In diesem Zeitraum darf man das Haus nur aus Arbeitsgründen verlassen. Oder aus gesundheitlichen Gründen.
In diesen Fällen muss eine Eigenerklärung mitgeführt werden.
Hier können Sie die NEUE EIGENERKLÄRUNG in deutscher Sprache herunterladen.
Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)
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