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Das Volksbank-Urteil

Foto: Südtiroler Volksbank

Das Landesgericht hat die Südtiroler Volksbank dazu verurteilt, einem Kunden 385.000 Euro zu erstatten, weil die Informationspflichten im Online-Wertpapierhandel nicht eingehalten worden seien. Für Anwalt Christian Perathoner ein gefährliches Präzedenz-Urteil für alle italienischen Banken.

von Heinrich Schwarz

Einmal mehr muss sich die Südtiroler Volksbank mit einem heiklen Rechtsstreit auseinandersetzen, der mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden ist. In diesen Tagen hat das Landesgericht Bozen die Volksbank dazu verurteilt, einem Südtiroler Kunden einen Betrag von 385.000 Euro plus weitere Spesen zu erstatten.

Der Kunde hatte gegen die Bank geklagt, nachdem er durch Käufe und Verkäufe im Online-Wertpapierhandel hohe Verluste erlitten hatte. Es geht in diesem Fall nicht – wie bei anderen Verfahren – um Volksbank-Aktien, sondern um andere Finanzprodukte.

Richterin Cristina Longhi ist zum Schluss gekommen, dass die Volksbank ihre Informationspflichten hinsichtlich der Risiken nicht ausreichend erfüllt habe. „Wenn es sich um komplexe Finanzprodukte handelt, ist die Bank auch beim Handel über eine Online-Plattform verpflichtet, eine Beratung zu machen“, erklärt Rechtsanwalt Christian Perathoner, der den Kunden im Gerichtsverfahren vertritt.

Die 385.000 Euro, die die Volksbank dem Kunden zahlen muss, seien die Differenz zwischen dem Einkaufs- und Verkaufspreis der Wertpapiere. Der Kunde hatte die betreffenden Wertpapiere zu einem deutlich niedrigeren Preis verkauft als gekauft und somit einen Teil seines investierten Kapitals verloren.

Christian Perathoner

Für Christian Perathoner handelt es sich um ein Präzedenz-Urteil – nicht nur für die Volksbank, sondern für die gesamte italienische Bankenwelt: „Laut diesem Urteil müsste eine Bank auf der jeweiligen Online-Handelsplattform immer kontrollieren, was der Kunde tut. Das könnte für alle Banken in Italien zum Problem werden, denn die Kunden, die bei komplexen Finanzprodukten keine Beratung erhalten haben, könnten rückwirkend für die letzten zehn Jahre Geld zurückverlangen.“

Derweil könnte aber insbesondere die Volksbank Probleme bekommen, falls weitere Klagen folgen und das Landesgericht zum Schluss kommt, dass die Informationspflichten auch bei anderen Kunden nicht ausreichend eingehalten worden sind. Es ist davon auszugehen, dass die Volksbank gegen das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichtes Rekurs einlegen wird.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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