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Lex Lanz?


Die Opposition äußert den Verdacht, dass ein Artikel im Raumordnungsgesetz auf Gert Lanz zugeschnitten wurde. „Ein Witz“, kontert dieser.

Der 2. Gesetzgebungsausschuss hat die von LR Maria Hochgruber Kuenzer vorgelegten Änderungen am Urbanistikgesetz gebilligt. „Hauptsächlich geht es um Anpassungen an neue staatliche Vorgaben und um Zuständigkeiten, die der Staat ans Land delegiert hat“, erklärt Präsident Franz Locher. Ziel sei es, den Gemeinden mehr Zuständigkeiten und damit mehr Spielraum zu geben.
Umstritten ist Artikel 9 zu den Gewerbegebieten. Demnach können dort bis zu 20 Prozent der Baumasse für die Errichtung von Unterkünften genutzt werden. Und zwar nicht nur zur Unterbringung eigener Betriebsmitarbeiter, sondern auch für Angestellte anderer Unternehmen. Der Artikel widerspreche dem Ziel des Urbanistikgesetzes, die Entstehung zusätzlichen Wohnraums in Gewerbegebieten zu unterbinden, kritisiert die Opposition. Das Raumordnungsgesetz sehe schon jetzt eine großzügige Regelung für Dienstwohnungen vor. Mit der Änderung öffne man Bauspekulationen Tür und Tor, indem etwa auch touristische Saisonkräfte in umgebauten Lagerhallen untergebracht werden können, wodurch Hotelzimmer freiwerden.

Ein Kommissionsmitglied der Minderheit vermutet gar, dass der Artikel auf Gert Lanz und dessen Bauhalle in Toblach zugeschnitten wurde. Das sei „ein Witz“, kontert der SVP-Fraktionschef. Vielmehr handle es sich um eine Uraltforderung des LVH. „Die Opposition soll aufhören, Fantasieschlösser zu errichten, um andere Abgeordnete schlechtzumachen. Sie soll den Kopf einschalten und arbeiten – ansonsten kann sie auch zu Hause bleiben“, so Lanz.

LVH-Präsident Martin Haller stellt klar: „Der Artikel trägt den Veränderungen in der Arbeitswelt Rechnung. Immer weniger Lehrlinge finden im eigenen Dorf eine Lehrstelle. Die Änderung zielt darauf ab, den Lehrlingen eine Unterkunft zur zeitweisen Übernachtung vor Ort zu schaffen, ähnlich wie bei Studenten- und Schülerheimen.“ Die Details seien per Durchführungsverordnung zu bestimmen. (mat)

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