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Die neuen Regeln

Foto: Max Bessone

Südtirol übernimmt großteils die im römischen Dekret festgeschriebenen Corona-Maßnahmen – mit einigen Ausnahmen.

Das Land Südtirol wird die meisten Maßnahmen, die im neuen Conte-Dekret enthalten sind, übernehmen. Mit einigen Ausnahmen bzw. Abweichungen.

HIER GEHT ES ZUR SCHNELLÜBERSICHT 

Das sind die neuen Maßnahmen:

Ab 18.00 Uhr ist in Südtirol die Verabreichung von Speisen und Getränken nur auf zugewiesenen Sitzplätzen erlaubt. Das Konsumieren im Stehen – auch in der Nähe von Lokalen und auf öffentlichen Plätzen und Straßen – ist verboten.

Für die Bars gilt ab Montag eine Sperrstunde ab 20.00 Uhr, für die Restaurants ab 22.00 Uhr.

Restriktivere Maßnahmen liegen im Ermessen der Bürgermeister.

Einkaufszentren mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften bleiben auch in Südtirol am Samstag und Sonntag geschlossen.  Am Sonntag sind in Südtirol außerdem alle Handelsbetriebe geschlossen.

Auch gilt ein generelles Verbot von Festen und Feiern und öffentlichen Veranstaltungen.

Ausgenommen davon sind Kinos, Theater, Konzerte und Vorträge mit zugewiesenen Sitzplätzen mit dem entsprechenden und geltenden Abstand. Maximal dürfen dabei 200 Personen zugelassen werden, und es besteht ausnahmslos eine Maskenpflicht, wobei die Verabreichung von Speisen und Getränken untersagt ist.

Wass den Sport angeht, folgt das Land den römischen Vorgaben.

Also fallen jetzt auch die Spiele in der Oberliga und in der Serie D aus.

Vereine können in Südtirol weiterhin die Trainings ausführen.

Fitness-Center sowie öffentliche Schwimmbäder werden geschlossen.

Die Kleinkinderbetreuungsdienste, sowie Kindergarten, Grund- und Mittelschule bleiben weiter aktiv.

Für die Oberschulen hat das Land festgelegt, dass mindestens 50 Prozent der Schüler Distanzunterricht absolvieren müssen.

In Südtirol gilt ab Montag von 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr eine allgemeine Ausgangssperre.

Ortswechsel bleiben erlaubt, auch wenn das Land empfiehlt, unnötige Reisen und Besuche zu unterlassen oder auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

LH Arno Kompatscher

DAS IST DIE „GRUNDBOTSCHAFT“, DIE LH ARNO KOMPATSCHER AUSSENDET:

GRUNDBOTSCHAFT:
Wir werden staatliche Regeln weitgehend übernehmen – ausgenommen Schule, Gastronomie, Theater, Konzerte und Kino (gestalten wir etwas anders) – dafür (im Gegensatz zum Staat und somit strenger) allgemeine Ausgangssperre (außer für Arbeit und Gesundheit) zwischen 23.00 und 05.00 Uhr
Außerdem sind für einzelne Problemgemeinden/zonen zeitlich befristete strengere Regeln vorgesehen.

Die wichtigsten für ganz Südtirol geltenden Regeln

RESTAURATION
Ab 18.00 Verabreichung von Speisen und Getränken nur auf zugewiesenen Sitzplätzen + absolutes Verbot des Konsums im Stehen (auch in der Nähe der Restaurationsbetriebe) sowie auf öffentlichen Straßen und Plätzen
20.00 Uhr Sperrstunde Bars
22.00 Uhr Sperrstunde Restaurants
Die Bürgermeister können strengere Regeln erlassen.

HANDEL:
Einkaufszentren (Ausnahme food) am Samstag und Sonntag geschlossen.  Am Sonntag sind alle Handelsbetriebe geschlossen (= strenger als der Staat)

SPIELSÄLE geschlossen

VERANSTALTUNGEN
Generelles Verbot von Festen und Feiern und öffentlichen Veranstaltungen ausgenommen Kino, Theater und Konzerte und Vorträge mit zugewiesenen Sitzplätzen mit Abstand  (und jedenfalls max. 200 Personen) und Maskenpflicht, wobei Verabreichung von Speisen und Getränken jedenfalls untersagt ist.

VERSAMMLUNGEN – SITZUNGEN
Nur in Videokonferenz, ausgenommen, wo es nicht anders möglich (aber jedenfalls mit Abstand und Maske)

SPORT:
wie dpcm (= unsere bereits geltende Regelung, außer, dass auch die Oberliga flachfällt, weil jetzt auch dort die Gegner fehlen und dass es ab jetzt auch bei den Profis KEINE ZUSCHAUER mehr gibt) Von Vereinen organisierte Trainingsaktivität bleibt aufrecht.

Fitnesscenter sowie öffentliche Schwimmbäder (ausgenommen vereinsmäßig organisierte Schwimmtrainings) schließen.

Für Umkleidekabinen gilt überall die 1:5 Regel

SCHULE:
Die Kleinkinderbetreuungsdienste, sowie Kindergarten, Grund- und Mittelschule bleiben wie bisher
In der Oberschule gilt (aus organisatorischen Gründen) ab Mittwoch mindestens 50% Distanzunterricht mit dem Vorbehalt, dass für den Zeitraum nach den Allerheiligen-Ferien in Absprache mit den Schulamtsleitungen weitere Regeln erlassen werden.

ÖPNV
Reduzierung der Kapazität auf 80%

AUSGANGSPERRE
23.00 Uhr 05.00 Uhr allgemeine Ausgangssperre (ausgenommen Arbeit, gesundheitliche Erfordernisse mit autocertificazione)

MASKENPFLICHT:
Übernahme der bereits geltenden strengeren Formulierung des Staates (also generell außer man ist alleine oder nur im Kreise der zusammenlebenden Personen)

DRINGLICHE EMPFEHLUNGEN:
Unnötige  Ortswechsel vermeiden.
Treffen mit Personen, die nicht zum Kreise der bereits zusammenlebenden Personen gehören vermeiden bzw. auf das notwendige Mindestmaß einschränken.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (40)

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