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„Das können wir nicht tun“

Die Empörung über die Erhöhung der Politikergehälter ist groß. Die STF fordert jetzt eine Aussetzung der Zahlungen.

In den sozialen Netzwerken ist ein regelrechter Shitstorm entbrannt.

Der Grund: Die Regionalratsabgeordneten haben sich selbst die Gehälter um 500 Euro erhöht – und sich ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk in Gestalt einer einmaligen Nachzahlung von 8.500 Euro gemacht.

Die Empörung der Menschen über diese Gehaltserhöhung in Corona-Zeiten zeigt jetzt offenbar Wirkung. Die STF fordert eine Aussetzung der Auszahlen.

Die Süd-Tiroler Freiheit bezeichnet die Empörung der Menschen über die Erhöhung der Politikergehälter als „berechtigt“.

Sven Knoll sagte am Mittwochnachmittag:

„Angesichts der aktuell prekären finanziellen Situation vieler Bürger fordern wir eine sofortige Aussetzung der Auszahlung und eine saubere und transparente Neuregelung.“

Aus gutem Grund habe die Süd-Tiroler Freiheit im Regionalrat die nun beanstandete Regelung nicht unterstützt.

„Die Materie der Gehälter und Renten der Abgeordneten darf nicht länger vom Regionalrat verwaltet werden. Der Südtiroler Landtag muss endlich selbst die finanzielle Verantwortung für die eigenen Abgeordneten übernehmen und eine neue und saubere Regelung treffen“, so die STF.

In einer Aussendung heißt es weiter:

„Das Problem der Gehälter und Renten der Politiker wird seit Jahren verschleppt und eine Lösung damit unnötig verkompliziert, zumal für den Bürger nicht mehr nachvollziehbar ist, was ein Abgeordneter monatlich effektiv an Real-Lohn bekommt und welche Beträge durch Abgaben, Pensionsversicherungen usw. vom Netto-Lohn noch abgezogen werden. Dies umso mehr, als dass es bei den Gehältern der Abgeordneten auch keinen 13. und 14. Monatsgehalt, sondern 12 Monatsgehälter gibt, auf deren Grundlage alle Berechnungen gemacht werden müssen.

Das Problem beginnt bereits damit, dass es unterschiedliche Kategorien von Abgeordneten gibt:

Wer vor der Wahl als öffentlich Bediensteter tätig war, behält seine alte Arbeitsstelle reserviert und die Pensionsbeiträge werden weiter eingezahlt. Abgeordnete, die zuvor nicht im öffentlichen Dienst tätig waren, haben hingegen keinen reservierten Arbeitsplatz und bekommen auch keine automatischen Pensionseinzahlungen, sodass sie sich von ihrem Netto-Lohn noch selbst privat versichern müssen.

Diese Ungleichbehandlung der Abgeordneten gilt es zu beenden.“

Anstatt den Abgeordneten mehr auszubezahlen, damit sie privat in eine Pensionskasse einzahlen können, sollte vielmehr ein fixes Monatsgehalt ausbezahlt werden, von welchem ein fixer Anteil in eine Pensionskasse fließt, so wie dies bei jedem normalen Arbeiter auch geregelt wird. Etwaige Inflationsanpassungen des Lohnes sollten auch nicht willkürlich erfolgen, sondern an Richtlinien gekoppelt werden, wie beispielsweise einer Inflationsanpassung der öffentlich Bediensteten, so die STF

Da das Land bis heute kein eigenes Gesetz zur Parteienfinanzierung gemacht habe, erfolge die notwendige Finanzierung der Parteien derzeit durch monatliche Abgaben der Abgeordneten.

„Das heißt, es wird den Abgeordneten mehr Lohn ausbezahlt, um durch Abgaben davon die Parteistrukturen zu finanzieren, denn eine Sekretariatskraft erhält beispielsweise 14 Monatsgehälter, die aber aus den Abgaben der 12 Monatsgehälter der Abgeordneten bezahlt werden müssen. Diese indirekte Parteienfinanzierung muss vom Lohn der Abgeordneten entkoppelt und endlich eigenständig geregelt werden“, so die STF.

 

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