Vermummt & angeklagt
Ein Südtiroler Fußballfan musste vor Gericht, weil er sein Gesicht mit einem Halstuch bedeckt hatte.
Die Anzeige der Ordnungshüter wurde zu einem Zeitpunkt erstattet, als das Coronavirus nicht existierte bzw. nicht bekannt war. Das Bedecken des Gesichts in der Öffentlichkeit wurde damals als eine Straftat angesehen, nämlich als Vermummung („travisamento“). Inzwischen ist die Gesichtsmaske ein Mittel zur Vorbeugung der Verbreitung des Coronavirus – obwohl es den Strafbestand der Vermummung weiter gibt.
Ein Südtiroler Fußballfan wurde deshalb angezeigt, weil ihn die Beamten mit einem über das Gesicht gezogenen Halstuch und einem Feuerwerkskörper antrafen.
Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen ihn – wegen Vermummung und Tragens eines gefährlichen Gegenstandes -, Einzelrichter Stefan Tappeiner sprach ihn wegen „Geringfügigkeit“ der ihm vorgehaltenen Handlungen frei. Die Generalstaatsanwaltschaft legte Berufung gegen das Urteil ein, am Freitag wurde der Fall vor dem Oberlandesgericht verhandelt. Die Anklage forderte die Verhängung von Geldstrafen, das Gericht wird das Urteil zu einem späteren verkünden. (tom)
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