Verringerte Gebühren
In der Zeit vom 5. März 2020 bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 am 16. Juni 2020 entfiel der klassische Musikschulunterricht wegen der Corona-Krise. Anstelle des üblichen Präsenzunterrichtes in den verschiedenen Theorie-, Instrumental- und Gesangsfächern wechselten die Musikschulen auf eine Form von Fernunterricht. „Ich bin froh, dass der Musikunterricht wieder in Präsenz stattfinden kann, zumal die Zeit im Fernunterricht unsere Musikschulen vor große Herausforderungen gestellt hat und der online organisierte Musikunterricht nicht in allen musikalischen Fächern gleich gut umsetzbar war“, sagt Landesrat Philipp Achammer. Er verweist zudem darauf, dass diese Unterrichtsform für den Musikunterricht nicht geeignet sei, da die Qualitätsstandards nicht durchwegs befriedigend seien.
Studiengebühren um 30 Euro verringert
Aus diesem Grund hat die Landesregierung heute (13. Oktober) auf seinen Vorschlag eine einmalige Reduzierung der Studiengebühren von 30 Euro für das vergangene Musikschuljahr beschlossen. Im Sinne des heutigen Beschlusses der Landesregierung können Musikschülerinnen und Musikschüler, die auch im Schuljahres 2020/2021 die Musikschule besuchen, mit einer Verringerung der Studiengebühren von 30 Euro im laufenden Schuljahr rechnen. Wer hingegen in diesem Jahr keine Musikschulkurse besucht, kann bis zum 31. Dezember in der Musikschuldirektion um teilweise Erstattung der Studiengebühr des Schuljahres 2019/2020 ansuchen. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist der Antrag von den Erziehungsberechtigten zu stellen.
Bis Jahresende um Rückerstattung ansuchen!
Derzeit bezahlen Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren für den Unterricht in Instrumental- und Vokalfächern 220 Euro im Jahr. Für Geschwister beträgt die Jahresgebühr 170 Euro. Die 52 deutschen und ladinischen Musikschulen zählen rund 17.000 Musikschüler und Musikschülerinnen.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.