Der Palace-Prozess
Die Schlacht um den vermeintlichen Betrugsfall im Hotel Palace geht weiter: Die zweitinstanzlich Verurteilten Massimiliano Sturaro und Carmen Salvatore legen Kassationsbeschwerde ein. Und Sturaro soll sich mit dem Ehepaar Chenot außergerichtlichen einigen.
Von Thomas Vikoler
Das Urteil kam für alle Seiten doch etwas überraschend. Im Juli dieses Jahres verurteilte das Oberlandesgericht Bozen (Silvia Monaco, Vorsitz, Manfred Klammer und Oswald Leitner, Beisitzer) den früheren Direktor des Meraner Nobelhotels Palace, Massimiliano Sturaro, zu einem Jahr und drei Monaten Haft wegen Betrugs. Ebenfalls verurteilt wurde – nach einem Freispruch in der ersten Instanz – die Schönheitschirurgin Carmen Salvatore. Sie erhielt ein Jahr Haft auf Bewährung wegen Betrugs.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie das Hotel, das dem Bozner Immobilienunternehmer Pietro Tosolini gehört, um rund 1,3 Millionen Euro betrogen haben.
Inzwischen liegt die Urteilsbegründung vor, die sich vergleichsweise simpel ausnimmt: Weil Rechnungen in der Beauty-Abteilung des Hotels nachträglich storniert worden sind, lägen Vorspiegelungen und Täuschungen vor. Also ein Betrug.
Carlo Bertacchi, Sturaros Anwalt, hat bereits – wie die Verteidigung von Carmen Salvatore – Kassationsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichts eingelegt. Aus zwei Gründen: Weil er den Schuldspruch, der das erstinstanzliche Urteil völlig umkehrte, selbstredend für verfehlt hält. Am Landesgericht war Sturaro wegen Unterschlagung verurteilt worden. Zum Vorwurf des Betrugs wurde er mit der Formel „weil keine strafbare Handlung vorliegt“ freigesprochen.
Der zweite Grund: Der vermeintliche Betrug gegen das Hotel Palace bzw. dessen Eigentümer Tosolini, der sich als Nebenkläger in das Verfahren eingelassen hat, verjährt in Kürze. Wird der Schuldspruch von der Kassation in Rom nicht aufgehoben, wird der Fall zu einer allein zivilrechtlichen Einigkeit.
Bertacchi bemängelt in seinem Kassationsrekurs außerdem, dass im Berufungsverfahren nicht alle Zeugen angehört worden seien. Henri Chenot, damals Gesundheitsguru des Nobelhotels, folgte der Vorladung zur Zeugenaussage nicht.
Zur Causa gibt es bekanntlich ein zweites Strafverfahren, in dem Chenot (und seine Gattin Dominique) als Zivilpartei auftreten. Sie hatten Sturaro wegen Verleumdung verklagt, im Mai 2019 wurde er deswegen von Einzelrichter Stefan Tappeiner zu drei Monaten Haft verurteilt. Es geht um Aussagen Sturaros, wonach er dem Ehepaar Chenot monatlich eine stattliche Summe Schwarzgeld aus Einnahmen aus der Beauty-Abteilung übergeben habe.
Vor wenigen Tagen fand dazu die Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Bozen statt.
Es gab kein Urteil, sondern die Empfehlung des Richtersenats an die Verfahrensparteien, sich außergerichtlich über eine Rücknahme der Chenot-Klage zu einigen. Dies mit dem Hinweis, dass sich der Senat (wiederum Monaco/Klammer/Leitner) wegen seiner Befassung mit dem Palace-Betrugsverfahren für befangen erklären könnte.
Laut Sturaro-Verteidiger Bertacchi erscheint ein außergerichtliches Arrangement, auch weil das Ehepaar Chenot, das von Karl Zeller und Stefan Thurin vertreten wird, sämtliche Prozessspesen (auch aus dem anhängigen Zivilverfahren) ersetzt haben will.
Das Gericht vertagte die Verhandlung auf Dezember.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.