„Keine einfache Situation“
Ein neues Protokoll regelt, was Eltern tun müssen, wenn ihre Kinder krank sind und welche Schritte vor einer Rückkehr in Schule oder Kindergarten erfüllt werden müssen.
von Lisi Lang
Was müssen Eltern tun, wenn ihr Kind kränkelt, Fieber hat oder Husten? Müssen alle kranken Kinder auf Covid-19 getestet werden und welche Schritte sind erforderlich, damit die Kinder nach einer Genesung wieder in die Schule zurückkehren können? Diese Fragen waren zuletzt teilweise nicht ganz klar, jetzt aber können sie beantwortet werden. „Es sind Protokolle mit genauen Richtlinien und den verschiedenen Formblättern für die Wiederzulassung in Schule und Kindergarten erschienen“, erklärt Rosalba Leuzzi, Vorsitzende der Vereinigung der Kinderärzte Südtirols Fimp.
Aus den Dokumenten des Sanitätsbetriebes geht hervor, was zu tun ist, wenn Kinder Symptome zeigen, die im Zusammenhang mit einer möglichen SARS-CoV-2-Infektion stehen könnten, aber auch, wie Eltern vorgehen sollten, wenn es sich höchstwahrscheinlich um eine andere Erkrankung handelt. „Die wichtigste Regel bleibt, dass die Eltern den Kinderarzt oder Hausarzt telefonisch kontaktieren“, erklärt Rosalba Leuzzi. „Der Arzt wird dann abklären, ob ein Verdacht auf eine Covid-Infektion besteht oder ob es sich um eine andere Erkrankung handelt“, erläutert die Kinderärztin.
Sollte ein Verdacht bestehen, wird die Kinderärztin einen Corona-Test anordnen. „Kinderärzte sind bei allen Verdachtsfällen verpflichtet, so schnell wie möglich einen Nasen-Rachenabstrich anzufordern, weil uns im Moment nur die Durchführung eines Abstriches erlaubt, eine Infektion auszuschließen“, so Rosalba Leuzzi. Eine klinische Untersuchung alleine sei dazu nicht imstande. „Es gibt mittlerweile ein Portal, wo wir diese Anfragen eintragen und dann wird aktuell recht rasch ein Abstrich genommen“, erläutert die Vorsitzende der Vereinigung der Kinderärzte Südtirols Fimp.
Wenn der Test negativ ausfällt, wird der Arzt erneut den Gesundheitszustand des Kindes bewerten und entscheiden, wie es weitergeht. Sollte das Kind in der Zwischenzeit genesen sein, wird der Arzt eine Bescheinigung ausstellen, dass der Schüler wieder in die Schulgemeinschaft aufgenommen werden kann. Bei Fortbestehen der Symptome kann der behandelnde Arzt aber auch die Wiederholung des diagnostischen Tests nach 2-3 Tagen verlangen.
Bei einem positiven Test wird hingegen der Hygienedienst des Südtiroler Sanitätsbetriebs alle vom Sicherheitsprotokoll vorgesehenen Schritte einleiten.
Bei Abwesenheit von der Schule aufgrund von Krankheiten, bei denen laut Kinder- oder Hausarzt kein Verdacht auf einer Covid-19-Infektion besteht, ist bei einer Abwesenheit von bis zu drei Tagen eine Erklärung der Eltern vorgesehen, bei einer Abwesenheit von mehr als drei Tagen benötigen Schüler für die Wiederaufnahme in die Schulgemeinschaft eine Bescheinigung des Arztes.
Die Bozner Kinderärztin weiß, dass es für Familien momentan keine einfache Situation ist, möchte aber trotz allem um etwas mehr Geduld und Verständnis bitten. „Auch für uns Kinderärzte ist es keine einfache Situation, aber es bedarf einer guten Zusammenarbeit zwischen Schule, Kinderärzten, Familien und Institutionen, damit einerseits Unannehmlichkeiten und andererseits ein Ausbreiten des Virus so gut als möglich verhindert werden können“, unterstreicht Rosalba Leuzzi.
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Kommentare (3)
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iholta
Alles kein Problem, dafür dürfen wir ohne Probleme Touristen in die Shuttlebus quetschen und nicht vergessen, Weihnachtsmarkt. Sehr wichtig. Aber egal, es geht ja nur um unsere Kinder….. Zum kotzen