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Opas Schuld

Ein Bauer aus Reischach hat am Landesgericht einen gerichtlichen Vergleich über acht Monate Haft wegen fahrlässiger Tötung seines Enkelkindes abgeschlossen.

Von Thomas Vikoler

Der Unfall ereignete sich während des Lockdowns im Bereich des Kappler Stöckls in der Brunecker Fraktion Reischach. Ein Landwirt war dort mit seinem Fendt-339-Traktor mit dem Pflügen eines Ackers beschäftigt, als das Fahrzeug plötzlich ruckartig stoppte.

Und dabei passierte es: Das dreijährige Enkelkind des Fahrers wurde aus dem hinteren Fenster der Fahrkabine geschleudert und landete zwischen Traktor und Pflug.

Der Notarzt, das Weiße Kreuz Bruneck, die Freiwilligen Feuerwehren von Bruneck und Reischach, die Notfallseelsorge sowie die Carabinieri wurden zum Unfallort gerufen. Doch das Mädchen konnte nicht gerettet werden, es war vom Pflug erdrückt worden.

Eine unfassbare Tragödie, die ein Strafverfahren gegen den 63-jährigen Traktorfahrer nach sich zog.

Am Dienstag ist es am Bozner Landesgericht abgeschlossen worden.

Der Großvater des Todesopfers schloss über seinen Verteidiger einen gerichtlichen Vergleich wegen fahrlässiger Tötung über acht Monate Haft auf Bewährung. Er profitierte dabei von einem Drittel Strafnachlass wegen der Strafzumessung.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich zuvor mit einer Haftstrafe von sechs Monaten einverstanden gezeigt. Vorverhandlungsrichterin verweigerte dem Angeklagten allerdings allgemein mildernde Umstände, der schließlich einer achtmonatigen Haftstrafe zustimmte.

Die eigentliche Strafe für den Landwirt besteht freilich darin, mit dem von ihm verschuldeten Tod des Mädchens leben zu müssen.

Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hatte er gleich mehrfach nach- bzw. fahrlässig gehandelt.

In der Fahrkabine saß nämlich auch ein zweites Kind, ebenfalls ein Enkelkind des Fahrers. Dieses blieb bei dem ruckartigen Stopp des Traktors, der lediglich für zwei Personen zugelassen ist, unversehrt.

 

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