Sperrstunde 22.00 Uhr
In Tirol bleibt es bei der generellen Sperrstunde um 22.00 Uhr. Die Regelung gilt auch für Hotelgäste.
Die Bundesländer Salzburg und Vorarlberg haben eine Ausnahme von der strengeren Sperrstundenregelung geschaffen:
Für Hotelgäste gilt in diesen beiden Bundesländern die vorverlegte Sperrstunde nicht um 22.00 Uhr. Hausgäste dürfen bis 01.00 Uhr konsumieren.
Tirol ist mit den beiden Bundesländern nicht mitgezogen.
Man wolle keine Differenzierung Gästen und Einheimischen in Lokalen, begründete LH Günther Platter diesen Schritt.
Platter sagte am Dienstag gegenüber der TT:
„Mir ist vollkommen bewusst, dass es sich bei der Sperrstundenregelung um eine harte Maßnahme sowohl für die Tiroler als auch für die Gastronomie und Hotellerie handelt. Sie ist aber notwendig, um die Infektionszahlen wieder nach unten zu drücken und schlussendlich unser Gesundheitssystem sowie den Arbeits- und Wirtschaftsstandort zu schützen. Eine Differenzierung zwischen Gästen und Einheimischen in Lokalen führt zu einer Ungleichbehandlung. Es ist nicht rechtfertigbar, dass Einheimische um 22.00 Uhr die Lokale verlassen müssen, aber Gäste bis 01.00 Uhr morgens konsumieren können. Die vorgezogene Sperrstunde gilt daher in Tirol für alle gleichermaßen.“
Die Maßnahme gilt vorerst bist 16. Oktober.
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