Neuer Vertrag
Neuer nationaler Tarifvertrag für den Haushaltssektor unterzeichnet: Er betrifft in der Region Trentino-Südtirol fast 12.500 Beschäftigte.
Der Steuerdienst CAAF des AGB/CGIL und die Fachgewerkschaft für den Handels-und Dienstleistungsbereich LHFD/FILCAMS teilen mit, dass der neue nationale Arbeitsvertrag vier Jahre nach seinem Auslaufen endlich unterzeichnet wurde.
Er betrifft italienweit rund 860.000 Beschäftigten in der häuslichen Pflege wie Hausangestellte oder Familienbetreuer von Kindern und älteren Menschen. In der Region Trentino-Südtirol gibt es 12.464 Beschäftigte in diesem Bereich, von denen 11.895 weiblich und 569 männlich sind.
Der Direktor des Steuerdienstes CAAF des AGB/CGIL, Marco Pirolo, begrüßt den neuen Vertrag, der dazu beitragen kann, die Arbeit von Betreuern und Babysittern zu legalisieren, und der insbesondere dank des normativen Teils ein guter Ausgangspunkt für die Verbesserung der Entlohnung der Arbeitnehmer sein kann.
Der Vertrag sieht eine Neuanpassung der Gehälter vor, deren Höhe die in der Familie erworbenen und ausgeübten Fähigkeiten berücksichtigt. Wie Pirolo unterstreicht, wird die durchschnittliche jährliche Gehaltserhöhung etwa 120 Euro betragen, zuzüglich einer monatlichen Zulage von 100 bis 116 Euro, sowohl für hauptamtliche Betreuer, die mehr als eine abhängige Person in der Familie betreuen, als auch für Babysitter, die Kinder bis zu 6 Jahren betreuen.
Die Generalsekretärin der Fachgewerkschaft LHFD/FILCAMS, Antonella Costanzo, erklärt, dass zu den vielen Neuerungen des Vertrags auch jene im Bereich der Ausbildung gehören, wie sie von den Gewerkschaften auch in der Provinz Bozen gefordert wurden, wobei die Fachgewerkschaft LHFD/FILCAMS bereits Fortbildungskurse organisiert hat. Zum ersten Mal sieht der neue Vertrag die Möglichkeit vor, dass Vollzeitbeschäftigte, die mindestens sechs aufeinander folgende Monate in derselben Familie gearbeitet haben, 40 Stunden Urlaub in Anspruch nehmen können, um an spezifischen Fortbildungskurse teilzunehmen.
Die neuen Regelungen umfassen auch solche, die sich auf individuelle Arbeitsverträge beziehen. Es ist ein Einstellungsschreiben vorgesehen, in dem die Wöchentlichen Arbeitszeiten festgelegt werden, auch unter Berücksichtigung des religiösen Glaubens. Es ist auch die Einhaltung der Probezeit und die Erteilung von Freistunden vorgesehen, die etwa für die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung und die Abgabe von Gesuchen zur Familienzusammenführung erforderlich sind.
Der Steuerdienstes CAAF des AGB/CGIL steht den Familien für jegliche Informationen zur Verfügung und bietet Unterstützung bei der bürokratischen Abwicklung des Arbeitsverhältnisses. Unter der Nummer 0471/1800335 kann einen Termin vereinbart werden. Die Fachgewerkschaft LHFD/FILCAMS steht wiederum zur Verfügung, um den Arbeitnehmern dieses Bereichs alle Informationen zum Arbeitsvertrag und zum neuen Vertrag zu geben (Tel. 0471/926411).
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