Die Aufpasser
Ende des Jahres 2018 trat in Südtirol das Landesgesetz Nr. 22 „Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung“ in Kraft.
Mit diesem Gesetz wurden neue Möglichkeiten demokratischer Entscheidungen vorgesehen und geregelt. So können auf der Grundlage dieses Gesetzes Bürgerinnen und Bürger über eine Volksinitiative Gesetzesvorschläge ausarbeiten und zur verbindlichen Volksabstimmung bringen. Auch vom Landtag bereits beschlossene Gesetze können vor deren Inkrafttreten mittels Volksabstimmung oder Referendum bestätigt oder abgeschafft werden. 13.000 Unterschriften sind dazu nötig. Das Ergebnis gilt, wenn mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten abgestimmt haben.
Genau geregelt werden die Zugangsbedingungen und die Abwicklung der Volksabstimmungen von den zehn Artikeln des zweiten Abschnitts des Landesgesetzes. Der Artikel 6 sieht die Ernennung einer Kommission für die Abwicklung von Volksabstimmungen vor. Diese Kommission besteht aus drei Richtern, je einem von Landesgericht, Kontrollsektion des Rechnungshofes und Verwaltungsgericht. Sie wird formell von der Landesregierung ernannt, wobei der Generalsekretär der Landesverwaltung vorab unter jeweils drei Dreiervorschlägen Mitglieder und Ersatzmitglieder auslost.
Die Landesregierung hat am Dienstag die Richterkommission für die laufende Legislaturperiode von 2018 bis 2023 ernannt. Sie setzt sich demnach aus Francesco Laus (Landesgericht), Edith Engl (Verwaltungsgericht) und Alessandro Pallaoro (Rechnungshof) zusammen. Ersatzmitglieder sind Giulio Scaramuzzino, Alda Dellantonio und Hermann Rössler.
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