Steuerbefreite Gutscheine
Die Grenze für die Steuerbefreiung von Sachentlohnungen an Mitarbeiter („fringe benefits“) wurde verdoppelt.
Mit dem sogenannten „August“-Dekret wurde, ausschließlich für das Steuerjahr 2020, die Höchstgrenze für die vom Arbeitgeber an die Mitarbeiter anerkannten Sachbezüge von 258,23 Euro auf 516,46 Euro erhöht. Diese werden nicht dem Einkommen angerechnet und sind somit steuer- und beitragsbefreit, zeigt sich der hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol erfreut.
Zu beliebten Sachbezügen gehören auch Einkaufsgutscheine. „In Südtirol gibt es nur einen landesweit gültigen Einkaufsgutschein, der aktuell in rund 700 Betrieben und Verkaufspunkten in ganz Südtirol eingelöst werden kann“, erklärt hds-Präsident Philipp Moser.
Der Zuspruch für diese landesweite Gutscheinkarte monni card wird immer größer. Immer mehr Südtiroler Betriebe möchten damit ihre Mitarbeiter für ihre Leistungen und ihr Engagement gerade in diesen Zeiten belohnen. Im vergangenen Jahr haben Südtirols Betriebe monni cards mit einem Gesamtwert von rund 1,5 Millionen an ihre Mitarbeiter verschenkt. Heuer sollen es über zwei Millionen Euro werden.
„Zugleich werden die lokalen Kreisläufe gestärkt, die Kaufkraft vor Ort gefestigt und am Ende des Tages bleibt das Geld im Land“, betont der hds-Präsident. Die Gutscheinkarte kann über das dazugehörige POS-Gerät eingelöst werden.
Der große Vorteil für die Betriebe und Arbeitgeber, die die Einkaufsgutscheine erwerben, liegt in der erwähnten Steuerbegünstigung: Einkaufsgutscheine für Mitarbeiter sind weder der normalen Besteuerung noch Sozialabgaben unterworfen. Jeder investierte Euro kommt somit dem Mitarbeiter zugute, unterstreicht der hds. Zudem sind Einkaufsgutscheine als Geschenk für die Kunden bis zu einem Betrag von 50 Euro voll absetzbar.
Die teilnehmenden Geschäfte und Betriebe, in welchen die Gutscheine eingelöst werden können, sind auf der Internetseite www.monni.bz.it veröffentlicht.
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