Der Stadel des Gegners
Der Bürgermeister lässt die Arbeiten auf der Baustelle am Hof seines politischen Konkurrenten einstellen. Und das kurz vor den Gemeindewahlen. Die Hintergründe einer Pragser Posse.
von Silke Hinterwaldner
Protokolliert ist die bürgermeisterliche Anordnung am 11. August. Darin heißt es: „Aufgrund eines Hinweises wurde seitens des Gemeindepolizisten festgestellt, dass am oder beim Gebäude in St. Veit 15 (Gstattlhof) Betonierarbeiten ohne irgendwelche Genehmigung oder Mitteilung durchgeführt wurden. Der Bürgermeister der Gemeinde Prags ordnet gemäß Art. 86 Abs. 3 des des LGRL Nr. 9/2018 die sofortige Aussetzung der Arbeiten an.“
Was das bedeutet, weiß der Besitzer des Gsattlhofes nur zu gut. Er hat es verabsäumt, die Arbeiten bei seinem Stadel im Gemeindebauamt zu melden und riskiert seine Kandidatur bei den Gemeindewahlen. Aber: So weit will es Jürgen Santer auf keinen Fall kommen lassen.
Die urbanistische Causa ist an und für sich noch keine große Nachricht. Aber in diesem Fall wird sie zwangsläufig zum Gemeindepolitikum. Denn die Protagonisten der kleinen Affäre sind gleichzeitig Konkurrenten im Kampf um das Amt des Bürgermeisters in Prags: Friedrich Mittermair als amtierender Bürgermeister, der die Anordnung zugestellt hat und Jürgen Santer als Herausforderer, der für das kleine Edelweiß in Prags antritt.
Aber zunächst zu den urbanstischen Fragen: Am Gstattlhof in Prags fuhr Bauer und Gastwirt Santer bei der Heuernte mit dem Traktor über die Stadelbrücke. Aber diese hielt dem Druck nicht mehr stand, erwies sich als baufällig und musste hergerichtet werden. „So schnell wie möglich“, sagt Jürgen Santer, „denn wie soll ich soll die Heuernte einbringen?“ Kurzerhand hat er gemeinsam mit einem Techniker eine neue Stadelbrücke und einen neuen Futterstand errichten lassen. Zu diesem Zweck musste betoniert werden. Damit aber nicht genug: Der Bauer hat im selben Atemzug das Dach um rund einen Meter erhöht und weiter nach vorne gebaut. Damit der neue Traktor besser Platz hat, sagt Santer.
Aber als Bürgermeister Mittermair als oberster Herr in Bauangelegenheiten seiner Gemeinde davon Wind bekam, wurde nicht lange gefackelt. Er schickte eine Delegation aus dem Rathaus mitsamt Gemeindepolizist, um am Gstattlhof nach dem Rechten sehen zu lassen. Die Bauarbeiten mussten eingestellt werden, weil keine Meldung im Bauamt gemacht worden war.
„Mein Fehler“, gesteht Jürgen Santer zu. Er habe diese nicht für nötig gehalten, aber werde die Unterlagen auf jeden Fall nachreichen. Für den 12. September musste deshalb eine Sitzung der Baukommission einberufen werden, bei der das Sanierungsprojekt am Gstattlhof begutachtet werden soll. Dabei gilt es die Frage zu klären: Folgt eine Abbruchverfügung oder kommt der Bauherr mit einer Verwaltungsstrafe davon?
Für die Geschichte ist diese Frage wiederum unerheblich. Denn Jürgen Santer sagt bereits jetzt, dass er sich auf keinen Fall in einen Rechtsstreit einlassen will. Schließlich weiß er, dass damit seine Kandidatur für das Amt des Bürgermeisters hinfällig wäre. Notfalls müsse abgerissen werden.
Bürgermeister Mittermair wiederum erklärte gegenüber der Wochenzeitung FF, dass ein Bürger über den Bau informiert habe, „daher mussten wir einschreiten“. Und zur TAGESZEITUNG sagt er: Das Gesetz sei für alle gleich anzuwenden, für dieses Bauwerk brauche es eben eine Genehmigung. Im Sanierungswege werde man die Causa zu regeln versuchen, so wie man es bei jedem anderen Bürger auch handhaben würde. Und: „Das hat mit Konkurrenz nichts zu tun.“
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Kommentare (7)
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paul1
Das ich nicht lache, hat Herr Santer das erst bei der heurigen Heuernte bemerkt, dass die Stadelbrücke den Druck des Traktors nicht hält????
“ ………………bei der Heuernte mit dem Traktor über die Stadelbrücke. Aber diese hielt dem Druck nicht mehr stand, erwies sich als baufällig und musste hergerichtet werden. „So schnell wie möglich“, sagt Jürgen Santer, „denn wie soll ich soll die Heuernte einbringen?“
Ausreden haben keine Grenzen!!!!!!!
imker999
Früher hat man unter einer Baufälligen Stadelbrücke einige Holzbalken druntergestellt und danach konnte man unbesorgt drauffahren, auch mit schwehren Gerät:)
sorgenfrei
konkurrenten bei der gemeindewahl hin oder her: die gesetze sind für alle gleich und hätte der amtierende bürgermeister nicht eingegriffen, hätte er – zurecht – eine klage wegen unterlassener amtshandlung riskiert…. deswegen handelt es sich auch nicht um eine posse, sondern um einen ganz normalen ablauf in der öffentlichen verwaltung …