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Die Galgenfrist

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Noch drei Wochen Zeit haben Eltern, um ihre Kinder zu impfen und damit die Voraussetzungen für den Kindergartenbesuch zu erfüllen. Dafür hat sich die Landesregierung entschieden.

Eltern von Kleinkindern und Kindern im Vorschulalter, die wegen coronabedingter Einschränkungen der Impfpflicht noch nicht nachgekommen sind, haben nun weitere drei Wochen Zeit, um ihre Kinder impfen zu lassen und damit die Voraussetzungen für den Besuch des Kindergartens oder der Kleinkind-Betreuungseinrichtung zu schaffen. Darauf hat sich die Landesregierung Am Dienstag verständigt.

Ab kommendem Donnerstag, 10. September,  können bei der Impfvormerkstelledes Südtiroler Sanitätsbetriebes (ELVS-Vorsorge) Impfungen vorgemerkt werden. Drei Wochen lang bleibt die Möglichkeit einer nachträglichen Impfung aufrecht.

Geimpfte Kinder können in der Folge in den Kindergarten oder die Kleinkind-Betreuungseinrichtungen eingeschrieben werden und diese besuchen.

Im Kindergarten gilt, dass nach erfolgter Impfung die Bescheinigung über die Erfüllung der Impfpflicht vom Amt für Hygiene des Sanitätsbetriebs direkt oder von den Eltern dem Kindergartensprengel übermittelt wird. Sofern alle Pflichtimpfungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden, kann die Einschreibung des Kindes in den gewünschten Kindergarten erfolgen. Der Kindergartenbesuch ist im Normalfall am Folgetag möglich.

Schützend stellte sich die Landesregierung heute vor die Einrichtung Kindergarten und vor alle Mitarbeiterinnen: „Die staatliche Impfpflicht fusst auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit. Jeder kann dazu eine persönliche Meinung haben, die er in unserer Demokratie auch frei kundtun kann. Aber Drohungen und Beschimpfungen sind nicht Teil der Meinungsfreiheit, sondern gehören in eine andere Kategorie“, betonte heute der Landeshauptmann.

Die Entscheidung fiel im Rahmen der Dienstag-Regierungssitzung, bei der die Bildungslandesräte eine positive Bilanz über den ersten Schultag gezogen haben. „Wir glauben, dass wir die Voraussetzungen für einen guten Start geschaffen haben“, war der Tenor. Zum einen gelte es, das Recht auf Bildung und die Schulpflicht zu beachten, zum anderen ein angemessenes und den Entwicklungen entsprechendes Schutzniveau zu gewährleisten.

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