Der Marihuana-Einspruch
Die Kiffer-Familie aus Bozen, die Mitte August wegen Marihuana-Besitzes verhaftet worden war, soll wieder ins Gefängnis.
von Thomas Vikoler
Wer gedacht hätte, dass der Fall mit der Verfügung von Voruntersuchungsrichter Peter Michaeler vom 14. August erledigt wäre, täuscht sich. Mit dieser waren drei Mitglieder einer Bozner Familie mit erheblicher Affinität zum Konsum von Marihuana nach der Haftprüfung aus dem Bozner Gefängnis entlassen worden.
Vater, Mutter und Sohn waren verhaftet worden, weil in ihrer Bozner Wohnung 43 Marihuana-Pflanzen sowie eine Präzisionswaage und 1.900 Euro Bargeld gefunden wurden. Die Tochter wurde wegen Schwangerschaft von einem Haftaufenthalt verschont.
Nun wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Einspruch gegen die richterliche Verfügung erhoben hat. Sie fordert U-Haft für Vater, Mutter und Sohn und begründet dies mit der Gefahr einer Tatwiederholung. Laut dem Antrag der Staatsanwaltschaft beläuft sich die Menge der potentiell veräußerbaren Marihuana-Stauden auf vier Kilo.
Am 14. September findet vor dem Bozner Freiheitsgericht die entsprechende Verhandlung statt. Einige Tage später wird entschieden sein, ob die Marihuana-Familie wieder zurück ins Gefängnis muss oder nicht.
Der niedergelassene Abogado Sebastian Ochsenreiter, der die Familie in dem laufenden Strafverfahren vertritt, bestreitet die behauptete Gefahr einer Tatwiederholung. Die Pflanzen seien schließlich beschlagnahmt worden.
Richter Michaeler hatte die drei Festgenommenen vor Ferragosto freigelassen, weil er keine Absicht erkennen konnte, dass das beschlagnahmte Marihuana für den Handel bestimmt war. Der Vater hatte beispielsweise bei der Haftprüfung erklärt, er konsumiere das Kraut ausschließlich selbst. Er wolle schließlich nicht Drogendealer finanziell fördern. Die Mutter sagte aus, sie verwende Gras und Samen für Öle, Cremes und Salate.
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