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Schweigen im Walde

Wirtschaftslandesrat Philipp Achammer sträubt sich dagegen, Auskunft zu erteilen, ob und welche Landtagsabgeordneten um die Corona-Nothilfe des Landes angesucht haben.

Von Matthias Kofler

Als die TAGESZEITUNG Mitte August den sogenannten Furbetti-Skandal publik machte, kündigte Wirtschaftslandesrat Philipp Achammer an, zielgerichtete Kontrollen durchführen zu lassen. Ziel war es, in Erfahrung zu bringen, ob und welche Landtagsabgeordneten um Corona-Nothilfegelder des Landes angesucht haben. Freiberufler und Selbständige, Einzelunternehmen, aber auch Personen- oder Kapitalgesellschaften, die eine Handwerks-, Industrie-, Handels-, Dienstleistungs- oder eine gastgewerbliche Tätigkeit sowie eine Privatzimmervermietung ausüben und Landwirte mit einem Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betrieb haben seit April Anspruch auf einen sogenannten Verlustbeitrag des Landes, der sich – je nach Anzahl der Mitarbeiter – auf 5.000 bis 10.000 Euro beläuft.

Ziel dieser unbürokratischen Unterstützung war es, Existenzen von Selbständigen und Kleinbetrieben mit bis zu fünf Mitarbeitern zu sichern. „Wem coronabedingt die Umsätze wegbrechen, der soll Geld vom Land bekommen“, erklärte Landesrat Philipp Achammer, „um seine laufenden Kosten zumindest teilweise decken zu können, um ein Mindesteinkommen zu gewährleisten und die Arbeitsplätze zu sichern.“ Berechtigt sind all jene Betroffenen, die aufgrund der Corona-Krise einen signifikanten Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent verzeichnet und ihre Tätigkeit vor dem 23. Februar 2020 aufgenommen haben. Die Landesabteilung Wirtschaft rechnet mit rund 20.000 Ansuchen, die bis spätestens Ende September eingereicht werden können.

Bis Juni hatten bereits über 10.000 Südtiroler die Nothilfe-Gelder beantragt. Ob sich auch Mandatare aus dem Landtag unter den Antragsstellern befinden oder befunden haben, lässt sich nicht sagen. Der zuständige Landesrat gibt sich seit Tagen zugeknöpft, die Anfragen der TAGESZEITUNG blieben bislang unbeantwortet. Wird im Hintergrund Druck auf den SVP-Obmann ausgeübt? Darf er die Daten aufgrund von Privacy-Bestimmungen nicht herausgeben? Befürchtet man nach dem 600-Euro-Skandal um Arnold Schuler, Gert Lanz, Helmut Tauber und Paul Köllensperger eine neue Welle der Empörung – und das so kurz vor den Gemeindewahlen? Oder ist der Landesrat einfach noch nicht dazugekommen, die Nachforschungen abzuschließen?

Interessant ist die Tatsache, dass auch noch keine Landtagsanfrage zur Thematik eingereicht wurde. Selbst Oppositionelle, die bei anderen Geschichten gern den Zeigefinger erheben, wagen sich nicht an das heiße Eisen heran. Dabei unterliegen die Volksvertreter der Pflicht, ihre Einkommen offen zu legen – dieses Prinzip gilt freilich auch dann, wenn Landtagsabgeordnete Verlustbeiträge für ihre Unternehmen beantragen. Allerdings, so argumentiert man im Hohen Haus, dürfe man den individuellen 600-Euro-Inps-Beitrag nicht gleichsetzen mit einem Beitrag für einen Betrieb, der aufgrund der Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten und daher auf das Geld angewiesen ist.

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