„Sie müssen schließen“
Seit zwei Jahren arbeiten in Südtirol zahlreiche Wohnmobilstellplätze faktisch rechtswidrig. Die regulären Campingplatzbetreiber machen nun Druck auf die Politik, LR Arnold Schuler verspricht eine politische Lösung.
von Thomas Vikoler
Es ist nicht jedermanns Sache: Urlaub in einem Wohnmobil bzw. Camper. Dafür gibt es in Südtirol inzwischen aber zahlreiche Abstellplätze, die nicht selten den Charakter eines Campingplatzes haben. Es gibt Duschen und Toiletten, eine Bar und Liegewiesen.
Einer der bekanntesten ist der Caravan Park in Kurzras/Schnals mit 90 Stellplätzen. Das Parken pro Fahrzeug kostet dort zwischen 25 und 31 Euro.
2009 wurde das entsprechende Areal in den Bauleitplan als Parkplatz eingetragen. „Eine Benutzungsgenehmigung bzw. Betriebsgenehmigung für das Abstellen von Wohnmobilen wurde bis dato nicht ausgestellt“, räumt der Schnalser Bürgermeister Karl Josef Rainer ein. Er verweist auf eine „ungeklärte Rechtslage“.
Dabei ist die Rechtslage eigentlich ziemlich eindeutig: Im Jahre 2015 wurden Wohnmobilstellplätze mit Landesgesetz Nr. 8 in die Gastgewerbeordnung aufgenommen. Als „nicht gasthofähnliche Beherbergungsbetriebe“ mit notwendiger Betriebserlaubnis. Ein Wohnmobilstellplatz darf über höchstens 19 Stellplätze verfügen, die dort übernachtenden Gäste müssen gemeldet und vom Betreiber Kurtaxe eingehoben werden. Ein Camper oder Wohnwagen darf maximal 72 Stunden auf einem Stellplatz parken und erst nach drei Tagen wieder auf den Parkplatz zurückkehren. Anders als bei Campingplatz, wo es keine zeitliche Begrenzung gibt.
2016 wurde den Betreibern der Stellplätze mit einem Dekret des Landeshauptmannes eine zweijährige Übergangsfrist eingeräumt, sich der neuen Bestimmung anzupassen – oder gegebenenfalls eine Campingzone (Tourismuszone) zu beantragen. Diese ist für über 20 Stellplätze vorgesehen.
Die meisten Stellplätze sind seit Ablauf der Übergangsfrist am 26. Juli 2018 faktisch illegal, ohne dass die meisten Gemeindeverwaltungen etwas unternommen hätten. Sie warten erst einmal ab.
„Die Caravan Parks müssten seit zwei Jahren geschlossen werden“, sagt Erich Egger, Betreiber des Camping Moosbauer in Bozen und Vorsitzender der Campingplatzinhaber im hgv. Er fordert, inzwischen mit starkem Nachdruck, die Einhaltung des Gesetzes für alle Wohnmobilstellplätze im Lande.
Am Mittwoch fand dazu ein Treffen mit Tourismuslandesrat Arnold Schuler und Gemeindenverbandspräsident Andreas Schatzer statt. „Wenn nichts geschieht, gehen wir zu den Carabinieri, dass sie für die Einhaltung des Gesetzes sorgen“, droht Egger. Er weist darauf hin, dass den Gemeinden derzeit sehr viel Geld an nicht bezahlter Ortstaxe entgehe.
Gemeindenvertreter Schatzer spricht von einer „verzwickten Situation“ für die bald eine Lösung gefunden werden müsse. Die Gemeindeverwaltungen stehen in dieser Frage offenbar erheblich unter Druck. Ein einigen Gemeinden, so Schatzer, seien Stellplätze rechtlich in Ordnung gebracht worden.
Wie viele Caravan-Parks sind von der nicht mehr ganz neuen Rechtslage betroffen?
Landesrat Schuler geht von gerade fünf aus (darunter einer in Dorf Tirol mit 60 Stellplätzen), laut Campingbetreiber-Vertreter Egger sind es landesweit um die 40. „Da braucht man sich nur die Werbeschaltungen anzusehen“, betont er.
Schuler verspricht ebenfalls eine „baldige Lösung, entweder durch eine Gesetzesänderung oder ein neues Dekret“. Es könne aber auch sein, so Schuler, dass das Land auf die Einhaltung des Gesetzes aus dem Jahre 2015 pocht. Schatzer arbeitet offenbar daraufhin, die Zahl der erlaubten Stellplätze für Caravan Parks zu erhöhen. Etwa auf 30.
Für den Wohnmobilplatz in Schnals, als dessen gesetzlicher Vertreter und Alleinverwalter Handelskammerpräsident Michl Ebner aufscheint (die Athesia-Gruppe hat den Caravan Park gemeinsam mit den Schnalstaler Gletscherbahnen übernommen), angesichts der aktuellen 90 Stellplätze, die vor kurzem teilweise von einer Mure verschüttet wurden, wohl keine Option. Naheliegender wäre – falls tatsächlich auf die Einhaltung des Gesetzes gepocht wird – ein Antrag auf Ausweisung einer Campingzone.
Derzeit profitiert Athesia jedenfalls, wie viele andere, von der Nicht-Durchsetzung der Gastgewerbeordnung durch die Gemeindeverwaltung.
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