Fehlendes Anrecht?

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Parlamentarier und Landtagsabgeordnete könnten gar kein Anrecht auf den Corona-Bonus gehabt haben, weil sie ein eigenes Vorsorgesystem haben. Die Antifrode-Abteilung des INPS untersucht.
von Heinrich Schwarz
In der nationalweiten Affäre um die Corona-Bonus-Furbetti, die auch vier Südtiroler Landtagsabgeordnete betrifft, ist eine neue Frage aufgetaucht: Hatten Parlamentarier und Regionalabgeordnete überhaupt Anrecht auf den 600-Euro-Bonus?
Zunächst hieß es, dass die Ansuchen der Politiker (die etwa über eine Mehrwertsteuer-Position verfügen) zwar rechtmäßig, aber moralisch nicht vertretbar sind. Jetzt ist auch die Rechtmäßigkeit fraglich.
Denn: Im Gesetz, das den Corona-Bonus für die Monate März und April vorsieht, ist die Rede davon, dass die Ansuchenden der 600 Euro beim Fürsorgeinstitut INPS nicht in eine andere obligatorische Vorsorgeform eingeschrieben sein dürfen. Mehrere nationale Medien verweisen auf das eigene Vorsorgesystem für Parlamentarier und Regionalratsabgeordnete.
Die Antifrode-Abteilung des INPS führt bereits Untersuchungen bei Bonus-Beziehern durch, die die Voraussetzungen nicht erfüllt haben könnten, wie Präsident Pasquale Tridico erklärte.
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