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Die Studienbeihilfen

Die Landesregierung hat die Wettbewerbsausschreibung zur Gewährung von Studienbeihilfen an Heimschüler genehmigt. Zuvor hatte sie Zugangsvoraussetzungen und Bemessung neu geregelt.

Schülerinnen und Schüler, die in Südtirol eine Schule besuchen und aus Studiengründen außerhalb der Familie untergebracht sind – im Heim, im Tagesheim oder privat –, können auch im Schuljahr 2020/21 um Studienbeihilfen des Landes ansuchen. Nachdem die Landesregierung anfangs August die Zugangsvoraussetzungen und Bemessungskriterien geändert hatte, hat sie am Dienstag grünes Licht für die Wettbewerbsausschreibung gegeben. Demnach können die Ansuchen um Studienbeihilfen ausschließlich auf telematischem Weg ab Montag, 17. August, bis 5. Oktober im Amt für Schulfürsorge in der Landesabteilung Bildungsförderung eingereicht werden.

Auch in diesem Jahr gelten die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) und der Faktor wirtschaftliche Lage (FWL) der Kernfamilie als Berechnungsgrundlage. Die Anzahl der Staffelungen wurde von sieben des Vorjahres auf neun angehoben. Der FWL-Grenzwert wurde von 3,50 auf vier erhöht und die FWL-Schwelle für jedes Mitglied der Kernfamilie, das aus Studiengründen außerhalb der Familie untergebracht ist, wurde um 0,50 Punkte angehoben. Bis zu einem FWL-Wert von 1,00 beträgt die Höhe der Studienbeihilfe für Heimschüler 3200 Euro; für Tagesheimschüler sind es 2240 Euro. Bei einem FWL-Wert von 3,61 bis 4,00 beträgt die Höhe der Studienbeihilfe für Heimschüler 1200 Euro und für Tagesheimschüler 840 Euro.

Die Anträge um Studienförderung sind über die Webseiten des Landes ausschließlich online anhand der digitalen Identität SPID oder der aktivierten Bürgerkarte zu stellen. Der Zugang erfolgt über den persönlichen Bereich myCIVIS des Bürgernetzes CIVIS.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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