„Schutz der Würde“

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Landesbedienstete können sich bald an eine externe Vertrauensperson in Fällen von Diskriminierung, Belästigung oder Mobbing wenden. Und es ist eine landesweit tätige Antimobbing-Stelle geplant.
von Heinrich Schwarz
Unter dem Motto „Schutz der Würde“ hat die Landesregierung gestern mehrere Maßnahmen beschlossen. So wird das Land noch in diesem Jahr eine externe Vertrauensperson ernennen, an die sich Landesbedienstete wenden können, die Diskriminierung, moralische, körperliche oder sexuelle Belästigung erfahren haben oder gemobbt wurden.
Die Vertrauensperson wird über ein Auswahlverfahren für einen Zeitraum von drei Jahren bestimmt.
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