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„Kritzinger zahlt“

Rechnungshof Bozen

Weil der Schuldspruch gegen ihn am Rechnungshof bestätigt worden ist, muss der WoBi-Mitarbeiter Peter Kritzinger 100.000 Euro zahlen.

Er war nicht die Hauptfigur in der Bestechungsaffäre im Wohnbauinstitut (Wobi). Dennoch wird Peter Kritzinger am härtesten von allen bestraft. Der Zentrale Rechnungshof hat nun einen erstinstanzlichen Schuldspruch gegen Kritzinger bestätigt. Dort war der inzwischen pensionierte Beamte zur Zahlung von 100.000 Euro Schadenersatz – ein Gutteil davon wegen des durch seine Handlungen verursachten Imageschadens – verurteilt worden.

„Mein Mandant wird den Betrag demnächst zahlen“, sagt Kritzingers Verteidiger Giancarlo Massari. Eine Kassationsbeschwerde gegen den bestätigten Schuldspruch sei zwar möglich aber wenig aussichtsreich, meint der Anwalt.

Kritzinger hatte 2012 – nach mehreren Monaten in U-Haft – am Landesgericht einen gerichtlichen Vergleich über 18 Monate Haft wegen Bestechung abgeschlossen.

Sein ebenfalls beschuldigter Vorgesetzte Stefano Grando hat die Affäre bisher straffrei überstanden. Am Landesgericht wurde sein Verfahren – nach einem Schuldspruch über drei Jahren Haft in der ersten Instanz – wegen Verjährung eingestellt. Am Rechnungshof lief zwar ein Verfahren gegen Grando, es gab aber bisher kein Urteil. (tom)

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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