„Kritzinger zahlt“
Weil der Schuldspruch gegen ihn am Rechnungshof bestätigt worden ist, muss der WoBi-Mitarbeiter Peter Kritzinger 100.000 Euro zahlen.
Er war nicht die Hauptfigur in der Bestechungsaffäre im Wohnbauinstitut (Wobi). Dennoch wird Peter Kritzinger am härtesten von allen bestraft. Der Zentrale Rechnungshof hat nun einen erstinstanzlichen Schuldspruch gegen Kritzinger bestätigt. Dort war der inzwischen pensionierte Beamte zur Zahlung von 100.000 Euro Schadenersatz – ein Gutteil davon wegen des durch seine Handlungen verursachten Imageschadens – verurteilt worden.
„Mein Mandant wird den Betrag demnächst zahlen“, sagt Kritzingers Verteidiger Giancarlo Massari. Eine Kassationsbeschwerde gegen den bestätigten Schuldspruch sei zwar möglich aber wenig aussichtsreich, meint der Anwalt.
Kritzinger hatte 2012 – nach mehreren Monaten in U-Haft – am Landesgericht einen gerichtlichen Vergleich über 18 Monate Haft wegen Bestechung abgeschlossen.
Sein ebenfalls beschuldigter Vorgesetzte Stefano Grando hat die Affäre bisher straffrei überstanden. Am Landesgericht wurde sein Verfahren – nach einem Schuldspruch über drei Jahren Haft in der ersten Instanz – wegen Verjährung eingestellt. Am Rechnungshof lief zwar ein Verfahren gegen Grando, es gab aber bisher kein Urteil. (tom)
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Kommentare (7)
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pingoballino1955
Gut so,schade dass er nicht 200000 Euro zahlen muss,wer weiss wie viel da an ihn rübergflossen ist,was man NICHT weiss!! ??
prof
Und sein Vorgesetzter,ist es richtig daß er straffrei ausgeht? Hatte er einen besseren Anwalt?
sabine
Paradebeispiele von beamten ohne anstand und moral. Überhaupt grando, der andere hatte zwar noch ein minimum an anstand hat sich aber verführen lassen war schwach….
sabine
Keine strafe ist hier hart genug. Weil sie der verwaltung einen imageschaden zugefügt haben der durch nichts auf der welt wieder gutzumachen ist
sabine
Wer von den angestellten nicht auf linie war ist bei öffentlichen wettbewerben des wobi damals durchgerasselt