Die Eigenerklärung
Um in den Genuss der Erleichterungen bei der Gemeindeimmobiliensteuer zu kommen, muss eine entsprechende Eigenbescheinigung eingereicht werden.
Am 30. Juli hat der Landtag das Gesetz mit den Bestimmungen zum Nachtragshaushalt 2020 verabschiedet.
Darin sind Erleichterungen bei der Gemeindeimmobiliensteuer zur Unterstützung der Wirtschaft in Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie enthalten. Um in den Genuss der Erleichterungen zu kommen, muss eine entsprechenden Eigenbescheinigung eingereicht werden.
In Erwartung der Veröffentlichung des Gesetzes hat der Südtiroler Gemeindenverband bereits die verschiedenen Eigenbescheinigungen ausgearbeitet und stellt sie den Interessierten auf seiner Internetseite www.gvcc.net zusammen mit weiteren Informationen zur Verfügung.
Die Anspruchsberechtigten müssen lediglich die für sie zutreffende Erklärung auswählen, diese in allen Teilen ausfüllen, unterschreiben und sie dann zusammen mit den eventuell geforderten Anlagen innerhalb 30. September 2020 an die zuständige Gemeinde schicken, erklärt der Präsident des Gemeindenverbandes Andreas Schatzer.
In den kommenden Tagen werden die Eigenbescheinigungen und weitere Informationen auch auf den Internetseiten der jeweiligen Gemeinden abrufbar sein.
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