Die Par Conditio
Am 20. und 21. September 2020 finden in Südtirol die Gemeinderatswahlen statt.
In der Vorwahlzeit kommen die gesamtstaatlichen Bestimmungen für einen gleichberechtigten Zugang zu den Medien und für die politische Kommunikation im Sinne des Staatsgesetzes Nr. 28/2000 zur „Par Conditio“ zur Anwendung.
Die Einschränkungen betreffen auch die institutionelle Kommunikation und somit die Arbeit der Landesagentur für Presse und Kommunikation und des Presseamtes und sind ab Donnerstag, 6. August, wirksam.
Ab 6. August wird das LPA daher seine Information und Berichterstattung verändern und – wie vom Gesetz vorgesehen – auf wesentliche (essenziali) Informationen beschränken. Dies gilt auch für Pressekonferenzen und Medientermine. Zwar wird das Landespresseamt auch für die Dauer der „Par Conditio“ die Bevölkerung über wichtige Entscheidungen und Ereignisse informieren, dies allerdings in unpersönlicher Form. Dies gilt auch für Fotos und Videos.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.