„Nur ein kleiner Eingriff“
Der AVS fordert die umgehende Einstellung der Bauarbeiten des neuen Klettersteiges am Zielbach in Partschins. Wie die Gemeinde auf die Kritik reagiert.
von Markus Rufin
Es sind schwere Vorwürfe, die der AVS erhebt. Durch Zufall habe der AVS davon erfahren, dass im Partschinser Zieltal ein neuer Klettersteig mit vier Seilbrücken über den Zielbach errichtet werden soll. „Der Bau eines Klettersteigs in einem noch unberührten Gebiet des Naturparks Texelgruppe ist mehr als fragwürdig“, schreibt der AVS. Und weiter: „Allem Anschein nach wurde eine sachliche Bewertung vorab bewusst umgangen.“
Der AVS ist also alles andere als glücklich über die Genehmigung, die für diesen „unmittelbar bevorstehenden Bau“ bevorsteht. Daher fordert der Alpenverein auch die umgehende Einstellung der Bauarbeiten.
Der AVS ist in erster Linie über das Vorgehen der Landesämter überrascht, da weder die Landeskommission für Landschaftsschutz noch das Amt für Natur Einwände gegen das Projekt vorgebracht hat: „Eigentlich ist doch das Amt für Natur für den Erhalt und den Schutz ganz besonders der Naturparke zuständig.“ Nach Angaben des Alpenvereins habe sich das Amt an einer Falschmeldung orientiert, wonach der AVS mit dem Projekt einverstanden sei. In Wirklichkeit wurde dieser jedoch nie kontaktiert. Daher kündigt er auch an, diese Art der „Beschlussfindung“ nicht mehr mittragen zu wollen.
Doch nicht nur die Landesämter, auch alle sonstigen Projektbefürworter und vor allem die Projektbetreiber werden kritisiert: „Die noch wenigen unerschlossenen Gebiete sind daher als Ruhezonen zu erhalten.“
Der Baustopp sei laut AVS alternativlos. Das könnte unter anderem die Gemeinde erwirken. Allerdings sei das nicht so einfach, merkt Bürgermeister Albert Gögele an: „Wir können nicht eine Baukonzession ausstellen und anschließend einen Baustopp verfügen, obwohl alles rechtens ist.“
Wenn es rechtliche Bedenken gäbe, werde man als Gemeinde tätig werden, doch diese Bedenken erkennt Gögele nicht: „Hier werden drei Seilbrücken gebaut. Es wird kein Betonsockel gegossen, kein Blech wird verarbeitet, es ist kein großer Eingriff.“ Wenn das nicht erlaubt sei, dann dürfe man auf keinen Berg ein Seil befestigen, meint Gögele.
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