Die Sport-Regeln
Trainings und Trainingsspiele im Sport regelt die neue Verordnung Nr. 33 zum Covid-19-Notstand, die der Landeshauptmann unterzeichnet hat.
Wie im Breitensport sind nun auch im Profi- und Amateursport Trainings unter Einhaltung der Sicherheits- und Schutzbestimmungen wieder möglich. Das sieht die am Freitag von Landeshauptmann Arno Kompatscher unterzeichnete Verordnung Nr. 33 vor.
Die Trainings im organisierten Profi-, Freizeit- und Amateursport sowie im Jugendsport der Schulen können auch als Freundschaftsspiele absolviert werden, müssen aber in jedem Fall ohne Publikum über die Bühne gehen.
Alle Verordnungen zum Covid-19-Notstand auch das Landesgesetz Nr. 4/20 zum Neustart und die dazu gehörende Anlage A sind auf den Landeswebseiten zum Thema Coronavirus veröffentlicht.
Hier klicken um die Verordnung zu lesen.
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