Studienbeihilfen neu geregelt
Die Landesregierung hat die Zugangsvoraussetzungen und die Bemessung der Studienbeihilfen für Heimschüler neu geregelt. In Kürze wird der entsprechende Wettbewerb ausgeschrieben.
Auch im Schuljahr 2020/21 unterstützt das Land Pflicht- sowie Ober- und Berufsschüler, die während des Schuljahres außerhalb ihrer Familie untergebracht sind, mit Studienbeihilfen. Dabei kommen neue Zugangsvoraussetzungen zur Anwendung. Geändert hat sich auch die Bemessung der Beihilfen. Die neue Verordnung zu den Studienbeihilfen hat die Landesregierung am Mittwoch auf Antrag von Bildungslandesrat Philipp Achammer genehmigt.
Unverändert bleiben gegenüber dem Vorjahr die Berechnungsgrundlagen, nämlich die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE und der Faktor wirtschaftliche Lage (FWL), der sich auf die Kernfamilie bezieht. Neuerungen gibt es bei den Staffelungen: Anstatt der sieben Staffelungen des Vorjahres sind es heuer neun. Der FWL-Grenzwert wurde von 3,50 auf vier erhöht. Zudem wird die FWL-Schwelle für jedes Mitglied der Kernfamilie, das aus Studiengründen außerhalb der Familie untergebracht ist, der Antragstellende inbegriffen, um 0,50 Punkte angehoben.
Verändert hat sich die Bemessung der Beihilfehöhe: Bis zu einem FWL-Wert von 1,00 beträgt die Höhe der Studienbeihilfe für Heimschüler 3200 Euro. Für Tagesheimschüler sind es 2240 Euro. Bei einem FWL-Wert von 3,61 bis 4,00 beträgt die Höhe der Studienbeihilfe für Heimschüler 1200 Euro und für Tagesheimschüler 840 Euro.
„Auf der Grundlage dieser neuen Verordnung wird die Landesregierung voraussichtlich am 11. August den Wettbewerb zur Gewährung der Stipendien ausschreiben“, informiert Landesrat Philipp Achammer. Der Landesrat ruft die Familien dazu auf, sich für die Antragstellung zu rüsten und rechtzeitig EEVE und FWL bei den konventionierten Patronaten oder den Steuerbeistandszentren (CAAF) zu beantragen. Eine entsprechende Liste ist auf der Internetseite zur Studienbeihilfe abrufbar. Da die EEVE-Erklärung mit dem FWL bei Gesuchstellung einer Studienbeihilfe bereits vorliegen muss, ist es ratsam, ab sofort einen Termin zu vereinbaren.
Da in der Folge die Anträgen um Studienförderung ausschließlich online gestellt werden können, bedarf es zudem einer digitalen Identität SPID oder der aktivierten Bürgerkarte. Die Ansuchen werden dann über den persönlichen Bereich myCIVIS des Bürgernetzes CIVIS gestellt.
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