Streit ums Geld
Jugendanwältin Daniela Höller und Gleichstellungsrätin Michaela Morandini sind sauer, weil Volksanwältin Gabriele Morandell doppelt so viel verdient wie sie.
von Matthias Kofler
Die 1. Gesetzgebungskommission des Landtags hat einen Gesetzentwurf von Präsident Sepp Noggler begutachtet, mit dem die Ombudsstellen des Landtags reorganisiert werden sollen. Nachdem das Netzwerk der Vereine OEW lautstark gegen die Bestimmungen zur Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle protestiert hatte, schrieb man den Artikel im Sinne der OEW um: Anders als noch im Ursprungstext ist in der neuen Version nun auch der Begriff „Geschlecht“ enthalten. „Bis heute ereignen sich die meisten Diskriminierungen in Hinblick auf das Geschlecht der betroffenen Person“, betont das Netzwerk der Vereine.
Auch die Bestimmung zu den Entschädigungen der Volksanwältin, der Kinder- und Jugendanwältin und der Gleichstellungsrätin sorgten im Vorfeld der Kommissionssitzung für Stunk. Laut Gesetz wird das Gehalt der Volksanwältin, das zurzeit 10.500 Euro brutto im Monat beträgt, um 20 Prozent reduziert. Im Gegenzug dürfen sich die Gleichstellungsrätin und die Kinder- und Jugendanwältin, die derzeit 5.000 Euro brutto verdienen, über eine Aufstockung um 20 Prozent freuen. Aus Sicht des Landtags handelt es sich um ein Nullsummenspiel, weil die Ausgaben unterm Strich gleich bleiben. Das Problem: Die Reform greift erst mit Beginn der neuen Legislatur. Dieser Umstand stieß insbesondere Kinderanwältin Daniela Höller sauer auf, weil sie sich im Vergleich zu Volksanwältin Gabriele Morandell unterbezahlt fühlt.
Die Mehrheit im Landtag blieb aber dabei, die Gehaltsanpassungen erst 2023 vorzunehmen: „Man kann nicht jetzt — ein Jahr nach der Ausschreibung — schon wieder die Grundbedingungen ändern“, hieß es aus dem Hohen Haus.
Brisant ist auch: Höller lässt sich seit ihrer Wahl zur Jugendanwältin das Gehalt von 5.000 Euro brutto nicht auszahlen, da ihr als Freiberuflerin pensionsrechtliche Nachteile entstehen könnten. Mit dem neuen Gesetz sollen die Probleme beseitigt werden, wodurch Höller rückwirkend die „eingefrorenen“ Gehälter überwiesen werden. Die Kinderanwältin ist mit dieser Regelung aber nicht einverstanden. Sie hat beim Präsidium des Landtags mehrmals interveniert, damit ihr auch die Rentenbeiträge in die Rechtsanwaltskasse eingezahlt werden.
Allerdings profitiert Höller von einer Einheitssteuer von 15 Prozent. Das heißt: Wenn ihr die Rentenbeiträge vom Landtag finanziert würden, bliebe ihr der fast gesamte Bruttobetrag als Nettobetrag. Mit der jetzigen Regelung zahlt die Kinder- und Jugendanwältin 15 Prozent Steuern, muss aber höhere Beiträge zahlen als die Angestellten im Wartestand. Beim Netto ist sie aber gleichgestellt. Im Landtag wird Daniela Höller von bösen Zungen schon als „Raupe Nimmersatt“ betitelt.
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Kommentare (18)
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sorgenfrei
Wahnsinn…. mir 25 jahren ein solches gehalt und dann unzufrieden? Und wieso nur 15 % Steuer? Freiberuflerin auch noch, heißt, sie wird andere einķünfte auch noch haben, oder von was kebt sie zur zeit…. und die volksanwältin 10500 €? Wo sind jetzt diejenigen, die über die lehrergehälter schimpfen, die nur einen bruchteil ausmachen? Welcher „normale“ mensch kommt auch nur ansatzweise in die nähe solcher gehälter?
tiroler
Mehr als 3000 Euro netto sollte niemand in einem öffenrlichen Job, der von Steuergeldern der Bürger bezahlt wird, verdienen dürfen.
Wer damit nicht zufrieden ist, soll selbständig werden oder sich in der Privatwirtschaft eine Arbeit suchen. Dort zählt ausschließlich die Leistung!
meintag
Das Problem an sich ist dass um diesen drei „Anwälten“ des Landes ein weiteres Heer an Angestellten herumsitzt welche die Hintergrundaufgaben abarbeiten müssen.
besserwisser
das unterscheidet sie von dir: sie ist sorgenfrei, du heisst nur so!