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„Ich habe nichts verbrochen“

Der U-Ausschuss zu den Buskonzessionen muss sich mit der Frage auseinandersetzen, ob im Fall von Gert Lanz ein Interessenkonflikt vorliegt.

von Matthias Kofler

Peter Faistnauer (Team K) hat im neu formierten Untersuchungsausschuss zum öffentlichen Nahverkehr die Frage aufgeworfen, ob bei SVP-Fraktionssprecher Gert Lanz, der selbst Mitglied des Ausschusses ist, ein möglicher Interessenkonflikt vorliegt. „Das Konsortium Südtiroler Mietwagenunternehmer KSM war selbst in die Konzessionsausschreibung von 2018 involviert und ist im LVH angesiedelt, dessen Präsident zu dem Zeitpunkt Lanz war. Es wäre ungünstig, wenn man Lanz als Mitglied des Ausschusses dann auch als Zeugen vorladen müsste“, argumentiert Faistnauer.

Doch damit nicht genug: Der Pusterer SVP-Politiker taucht auch in den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Bozen zur sogenannten Busaffäre auf. Demnach soll Lanz versucht haben, einen Deal mit der SAD und mit dessen Chef Ingemar Gatterer einzufädeln. Es geht dabei um eine Immobilie des in der Zwischenzeit eingestellten Familienbetriebs „Lanz Metall“ in Toblach. Gatterer wollte das Grundstück und die dazugehörige Immobilie als Garage für die Busse nutzen. Da es sich um eine ideale Gewerbeimmobile handelt, die verkehrstechnisch günstig liegt und die sich auch für verschiedene gewerbliche Nutzungen ausgezeichnet eignet, erhoffte sich Gatterer davon zusätzliche Punkte bei einer etwaigen Konzessionsausschreibung.

Aus den Abhörprotokollen geht hervor, dass Lanz auf Geheimhaltung des Deals bestanden haben soll, weil er dessen politische Implikationen nicht an die Öffentlichkeit tragen wollte. Der Grund: Gatterer verlangte vom SVP-Sprecher eine Gegenleistung: Dieser sollte sich im Landtag für eine erneute Konzessionsausschreibung und gegen eine Inhouse-Lösung einsetzen. „Se l’inhouse non arriva ti pago un piccolo acconto“, versprach der SAD-Chef und stellte eine Extra-Zahlung von 100.000 Euro in Aussicht. Dies wurde in einer sogenannten „side letter“, also in einem Nebenvertrag, festgehalten.

Oppositionspolitiker Faistnauer meint hierzu: „Wenn das so stimmt, gibt es hier dringenden Klärungsbedarf. Vor allem frage ich mich, ob der LH davon Bescheid wusste. Und ob Lanz angesichts dieser Enthüllungen glaubt, im U-Ausschuss noch tragbar zu sein. Wer im Glashaus steht, sollte jedenfalls nicht mit Steinen werfen.“

Auf Nachfrage der Tageszeitung bestätigt Lanz die Verhandlungen mit Gatterer. Die Firma Lanz Metall habe bereits im Jahr 2017 verschiedene Angebote zur teilweisen Miete der Betriebsimmobilie in Toblach von Seiten von Unternehmen, auch von Busunternehmen, erhalten. Der SAD-Chef habe im Juli 2018 Verhandlungen mit ihm aufgenommen. Der letztendlich auf dem Tisch liegende Vorschlag habe den Kauf  von zwei Dritteln der Immobilie zum Wert von 4,5 Millionen Euro beinhaltet – mit einer Option, die gesamte Immobilie um den Betrag von 6,5 Millionen Euro zu erwerben. Es sei aber nicht zum Vertragsabschluss gekommen, da „die von der SAD verlangten Vertragsbedingungen nicht vorteilhaft“ gewesen seien.

„Vonseiten der SAD AG und Herrn Gatterer wurde eine Geheimhaltungsklausel gefordert, der die Lanz Metall nicht entsprechen konnte, da der Verkauf der Immobilie ein wesentlicher Teil eines Sanierungskonzeptes darstellte und somit in verschiedenen Gremien besprochen werden müsste. Zudem hat die SAD AG eine Ausstiegsklausel gefordert und im Vertrag eingefügt, die sie im Fall eines Verlustes von Diensten im Pustertal vom Kauf entbindet, da dann die Notwendigkeit einer Immobilie im Oberpustertal nicht mehr gegeben wäre. Es wurde die Möglichkeit in Betracht gezogen und vereinbart, diese Ausstiegsklausel in einem getrennten Vertrag zu vereinbaren“, so Lanz.

Er habe keinerlei Einfluss auf die Ausschreibung und könne niemandem irgendwelche Aufträge beschaffen, betont der SVP-Fraktionsvorsitzende. Am 5. März lagen die beiden Verträge zur Unterschrift bereit. „Vonseiten des Kaufinteressenten, der im Namen und in Verpflichtung einer neu zu gründenden Gesellschaft agierte, wurden beide Verträge unterzeichnet, vonseiten Lanz Metall nicht. Somit ist kein Vertrag zustande gekommen und es gibt auch keine sonstige Geschäftsbeziehungen zwischen mir und dem Unternehmen SAD AG  bzw. dem Herrn Gatterer“, so der Pusterer Mandatar, der im Landtag für die Inhouse-Lösung gestimmt hat.

Auch die Vorwürfe seitens des Teams K sind für Lanz nicht nachvollziehbar: „Das KSM ist eigenes Rechtssubjekt. Nach dieser Logik könnte ein Abgeordneter auch nicht mehr bei Gesetzen zur Bildung oder zur Gesundheit mitstimmen, wenn er selbst Schulkinder hat oder krank ist. Auch Faistnauer wäre befangen, weil er als Bürgermeister neue Buslinien oder neue Haltestellen gefordert hat.“ Als Mandatar stehe man mit vielen Themen in irgendeiner Form in Verbindung, meint der SVP-Politiker. „Doch dem Team K ist offensichtlich nichts Besseres eingefallen.“ Für ihn sei es jedenfalls unerklärlich, auf Basis welcher Überlegungen hier ein Interessenkonflikt in den Raum gestellt werde, zumal er auch keine führende Position im Ausschuss eingenommen habe. „Ich habe nichts verkauft und nichts verbrochen.“ Dennoch werde er das Thema noch einmal mit seiner Fraktion besprechen.

Und was sagt der neu gewählte Präsident des U-Ausschusses, Andreas Leiter Reber, zu den aufgeworfenen Fragen?

„Vordergründig sollten die jeweiligen Personen bzw. deren Fraktionen, die dieses Mitglied in den U-Ausschuss entsenden, über so viel Selbstwahrnehmung verfügen, ob sie sich einer Unvereinbarkeit oder einem Interessenkonflikt ausgesetzt sehen oder nicht. Dies gilt für die gesamte Dauer oder auch nur für einzelne Gegenstände der Untersuchung. Gemäß Geschäftsordnung des Landtages kann ein U-Ausschuss nicht über die Unvereinbarkeit oder den Ausschluss eines seiner Mitglieder befinden, dies liegt in der Zuständigkeit des Landtagspräsidenten und des Landtags. Wenn ein Mitglied bzw. dessen Fraktion für sich eine Unvereinbarkeit erkennt, lässt es sich ersetzen oder verlässt zeitweise den Sitzungssaal, so wie es zum Beispiel Alessandro Urzí für sich entschieden hat. Wenn gegenüber einem Mitglied im U-Ausschuss der Verdacht auf eine Unvereinbarkeit besteht und dieses nicht selbst die Sitzung verlässt, hat jeder Abgeordnete die Möglichkeit, den institutionellen Weg zur Feststellung einer Unvereinbarkeit über den Landtag einzuschlagen.“

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