Die Traktor-Betrüger
Das Europäische Verbraucherzentrum warnt beim Online-Kauf von Traktoren und Baggern vor betrügerischen Schnäppchen.
Die Fälle, in denen Verbraucher beim Online-Kauf von Mini-Baggern oder Traktoren einem Betrug zum Opfer fielen, häufen sich im Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Italien. „Man könnte von einer Neuinszenierung einer dem EVZ bereits bekannten Betrugsmasche sprechen. Herr Maier zum Beispiel ist einer von vier Verbrauchern, die auf ein Angebot eines Unternehmens mit Sitz in England gestoßen waren“, berichtet Julia Rufinatscha, Rechtsberaterin im EVZ in Bozen.
„Während zwei der Käufer bereits eine Anzahlung von mehreren Tausend Euro getätigt hatten, konnten wir Herrn Maier und einen weiteren Verbraucher noch rechtzeitig darüber informieren, dass es sich beim englischen Unternehmen mit Sitz in Perth um einen Betrüger handelt. Unsere Kollegen in England hatten nämlich herausgefunden, dass das tatsächlich existierende Unternehmen, dessen Identität von den Betrügern geklont wurde, mit pharmazeutischen Produkten handelt und keine Website besitzt“, erzählt die Expertin.
Genauso erging es zwei französischen Verbrauchern, die bei einem italienischen Unternehmer Kleinmaschinen erwerben wollten und Anzahlungen in Höhe von 11.800 bzw. 14.900 Euro getätigt hatten. Wie bereits im vorherigen Fall besitzt die tatsächliche Firma, die zu betrügerischen Zwecken geklont und missbraucht wurde, keine Homepage.
Wie kann man solche betrügerischen Angebote von den restlichen unterscheiden? Die Merkmale sind immer sehr ähnlich:
-Ein deutlich niedrigerer Verkaufspreis im Vergleich zu den anderen Angeboten
-die Internetseite des Verkäufers wurde erst kürzlich eingerichtet oder es existiert keine
-das geklonte, tatsächliche Unternehmen hat meist keine Homepage
-es werden bereitwillig Dokumente, wie zum Beispiel Handelskammerauszüge gesendet, um seriös
zu wirken. Die Identität des tatsächlichen Unternehmens weicht dabei lediglich in der
Tätigkeitsbeschreibung bzw. in der Vertriebsform (z. B. Online-Vertrieb) ab
-es wird eine Probezeit sowie Transport und Rückgaberecht mit Rückerstattung des vollen
Kaufpreises zugesichert
-die Bezahlung soll über nicht rückverfolgbare Zahlungsmittel erfolgen (z.B. Banküberweisung),
-im Schriftverkehr befinden sich Rechtschreib- bzw. Schreibfehler
-das Fahrzeug kann nicht vorher besichtigt werden, da es sich in einem anderen Land befindet.
Sollte das Verkaufsangebot einen oder gleich mehrere der oben genannten Punkte aufweisen, so ist es laut EVZ ratsam vom Kauf abzusehen. Im Zweifelsfall kann das Europäische Verbraucherzentrum kontaktiert werden, bevor eine Anzahlung getätigt wird.
Sollte es dennoch passieren, dass man in die Betrugsfalle tappt. Sollte es soweit kommen, ist die Kontaktaufnahme mit der Polizei am zielführendsten. Die Chancen, dass man das bereits bezahlte Geld wieder zurückbekommt, stehen allerdings schlecht. Daher ist es grundsätzlich wichtig, dass man vor allem bei überaus ansprechenden Angeboten Vorsicht walten lässt.
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