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(Un)gestrafte Verkäuferin

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Mitarbeiter von Geschäften sind in Aufruhr: Wurden letzthin wirklich einige Verkäuferinnen von Polizeibeamten gestraft, weil sie ihren Mundschutz nicht ordnungsgemäß getragen haben? Was an den Gerüchten dran ist.

von Erna Egger

Das Gerücht hält sich nun schon seit Wochen und versetzt Verkäuferinnen in helle Aufregung: Erzählt wird, dass eine Mitarbeiterin eines Geschäftes in Sterzing eine saftige Strafe von 400 Euro erhalten hat, weil sie gegen die Maskenpflicht verstoßen haben soll.

Folgende Schilderung macht die Runde: Die Verkäuferin soll gerade einen Kunden, der keine Maske bei sich hatte, bedient haben. Sie selbst habe zwar einen Mundschutz getragen, die Nase sei aber nicht verdeckt worden.

Gerade in diesem Moment seien Ordnungshüter in Zivil im Geschäft gewesen.

Wegen der Missachtung der Vorschriften sei der Verkäuferin eine Strafe von 400 Euro verpasst worden. Der Kunde sei nicht verwarnt worden.

Ähnliche Geschichten, die sich in anderen Gemeinden zugetragen haben sollen, sorgen unter den Angestellten der Betriebe für Wirbel. Aber müssen die Verkäuferinnen zurzeit wirklich vor den Ordnungshütern zittern?

Derartiges Vorgehen der Polizeibehörden kommt dem Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol (hds) meist schnell zu Ohren. Doch dort weiß man von solchen Vorfällen nichts.

„Mir sind solche Begebenheiten neu“, sagt Philipp Moser, Präsident des hds. Im Verband sind keinerlei Klagen über Strafmaßnahmen seitens der Ordnungshüter eingegangen. Er geht davon aus, dass es sich hierbei um ein reines Gerücht oder um einen Einzelfall handelt. Egon Bernabe vermutet selbiges: „Wir haben nämlich keine derartigen Strafen ausgestellt. Und auch von anderen Polizeikräften ist mir nicht bekannt, dass sie Strafbescheide ausgeteilt hätten“, so der Leiter der Stadtpolizei Sterzing.

Der hds-Präsident betont: „Die Leute kontrollieren und schwärzen sich gegenseitig an“, so Moser. „Aber das ist ja nichts Neues. Es gibt Menschen, die mit der Corona-Situation eher locker umgehen, und andere, die auf jeden ihren Finger zeigen.“

Moser stellt klar: „Ein Kunde muss im Geschäft nicht eine Maske tragen, sofern garantiert ist, dass er die Abstandsregelung einhalten kann. Das ist zwar eine eigenartige Interpretation, aber so sieht es die Regelung nun mal vor.“

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