(Un)gestrafte Verkäuferin
Mitarbeiter von Geschäften sind in Aufruhr: Wurden letzthin wirklich einige Verkäuferinnen von Polizeibeamten gestraft, weil sie ihren Mundschutz nicht ordnungsgemäß getragen haben? Was an den Gerüchten dran ist.
von Erna Egger
Das Gerücht hält sich nun schon seit Wochen und versetzt Verkäuferinnen in helle Aufregung: Erzählt wird, dass eine Mitarbeiterin eines Geschäftes in Sterzing eine saftige Strafe von 400 Euro erhalten hat, weil sie gegen die Maskenpflicht verstoßen haben soll.
Folgende Schilderung macht die Runde: Die Verkäuferin soll gerade einen Kunden, der keine Maske bei sich hatte, bedient haben. Sie selbst habe zwar einen Mundschutz getragen, die Nase sei aber nicht verdeckt worden.
Gerade in diesem Moment seien Ordnungshüter in Zivil im Geschäft gewesen.
Wegen der Missachtung der Vorschriften sei der Verkäuferin eine Strafe von 400 Euro verpasst worden. Der Kunde sei nicht verwarnt worden.
Ähnliche Geschichten, die sich in anderen Gemeinden zugetragen haben sollen, sorgen unter den Angestellten der Betriebe für Wirbel. Aber müssen die Verkäuferinnen zurzeit wirklich vor den Ordnungshütern zittern?
Derartiges Vorgehen der Polizeibehörden kommt dem Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol (hds) meist schnell zu Ohren. Doch dort weiß man von solchen Vorfällen nichts.
„Mir sind solche Begebenheiten neu“, sagt Philipp Moser, Präsident des hds. Im Verband sind keinerlei Klagen über Strafmaßnahmen seitens der Ordnungshüter eingegangen. Er geht davon aus, dass es sich hierbei um ein reines Gerücht oder um einen Einzelfall handelt. Egon Bernabe vermutet selbiges: „Wir haben nämlich keine derartigen Strafen ausgestellt. Und auch von anderen Polizeikräften ist mir nicht bekannt, dass sie Strafbescheide ausgeteilt hätten“, so der Leiter der Stadtpolizei Sterzing.
Der hds-Präsident betont: „Die Leute kontrollieren und schwärzen sich gegenseitig an“, so Moser. „Aber das ist ja nichts Neues. Es gibt Menschen, die mit der Corona-Situation eher locker umgehen, und andere, die auf jeden ihren Finger zeigen.“
Moser stellt klar: „Ein Kunde muss im Geschäft nicht eine Maske tragen, sofern garantiert ist, dass er die Abstandsregelung einhalten kann. Das ist zwar eine eigenartige Interpretation, aber so sieht es die Regelung nun mal vor.“
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Kommentare (9)
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criticus
Ob Gerücht oder nicht, es ist verdammt noch mal sehr schwer 8 Stunden oder mehr mit Maske zu arbeiten. Möchte nicht wissen, was da alles eingeatmet wird. Die Schlaumeier, die da Anzeige erstatten, sollten es den Verkäufern mal vormachen. Auf der einen Seite müssen Verkäuferinnen und Sanitätspersonal seit Ausbruch der Pandemie weiterarbeiten und Postämter, sowie Staatsämter, teilweise auch Banken sind trotz „Panzerglas“ teilweise oder überhaupt seit März geschlossen. So ein Blödsinn!! Und ich frage mich, was nutzten die Strafen seitens der Förster gegen Bergsteiger und Wanderer, wenn jetzt ohne Folgen Ausländer unkontrolliert einreisen können? Hauptsache den eigenen Leuten eins auswischen und machtlos gegen Ausländer sein. Was sagt da der sprachlose Herr Schuler, oder der nach Militär rufende Herr BM Rösch dazu?
paul1
Ob das Gerücht stimmt oder nicht, weiss ich nicht, aber die Handhabung der Masken ist schon eine Sauerei. Wir in den Gastbetrieben sollen fast 16 Stunden mit der Maske arbeiten, während die Gäste die Maske von der verdreckten Hosentasche ziehen, damit die Theke abwischen, damit den Schweiss abtrocknen, oder wie ich auch gesehen habe im Auto das Amateurbrett abwischen und dann wieder aufsetzen. Ein Handwerker oder auch ein Bauarbeiter, muss seine Maske immer wieder mit dreckige Hände oder Handschuhe aufsetzen und wieder herunternehmen, welchen Schutz hat eine solche verdreckte Maske noch???? .
schwarzesschaf
Was seit ihr doch alles für nörggler, wenn etwas euch nicht passt wird genörggelt. Sogar wenn der staat jeden 100.000 euro schenk würde der südtiroler nörggeln. Ja es geht dem Volk zu gut würde es uns dreckig gehen hätten wir keine zeit zu nörggeln.