Hilfen für Weinbauern
Südtirols Weinwirtschaft verzeichnet coronabedingte Absatzeinbußen. Daraus ergibt sich ein Bedarf nach größeren Lagerungskapazitäten. „Um dieser negativen Marktentwicklung entgegenzuwirken, den Weinsektor zu unterstützen und die vielfach dringend notwendige Erweiterung der Lagerungskapazität zu erleichtern, führt das Land zeitlich begrenzt Miet- und Investitionsbeihilfen ein“, erklärt Landeshauptmannstellvertreter und Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler.
Auf seinen Vorschlag hin hat die Landesregierung beschlossen, Beihilfen für Investitionen zur Lagerung von Weinerzeugnissen zu gewähren und die Richtlinien zur Gewährung von Beihilfen für den Umbau oder die Modernisierung von Räumen und Flächen für die Weinlagerung sowie für den Kauf oder Umbau von Behältern vorgegeben. Gleichzeitig hat sie auch einen Betrag von 1,5 Millionen Euro für diesen Zweck bereitgestellt.
Beihilfen für Ankauf und Miete
Eine weitere Maßnahme ist am Dienstag beschlossen worden:
Genehmigt wurden die Richtlinien zur Gewährung von Beihilfen für die Miete von Behältern und Rämlichkeiten oder Flächen zur Lagerung von Weinerzeugnissen sowie für deren Verwahrung bei Dritten. Das Land Südtirol bezuschusst demnach für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten ab Antragstellung die Miete von Lagerräumen oder Lagerflächen oder die Verwahrung von Weinerzeugnissen bei Dritten sowie die Anmietung von Behältern mit Temperaturkontrolle. Die zulässigen Ausgaben für die Miete von Behältern mit Temperaturkontrolle liegen bei maximal drei Euro pro Hektoliter und Monat für Behälter mit höchstens 300 Hektoliter Fassungsvermögen und bei maximal zwei Euro pro Hektoliter und Monat für Behälter mit über 300 Hektoliter Fassungsvermögen. Die Beihilfe kann höchstens 50 Prozent der anerkannten Kosten abdecken, wobei die anerkannten Kosten mindestens 10.000 Euro betragen müssen. Beihilfeanträge können bis zum 30. Dezember 2020 im Landesamt für Obst- und Weinbau eingereicht werden.
Gesuchstellung bis Jahresende möglich
Um die beiden Landesbeihilfen können sich Unternehmen mit Sitz in Südtirol bewerben, die in der Verarbeitung und Vermarktung von Weinerzeugnissen tätig sind und nicht mehr als 250 Angestellte beschäftigen. Dabei darf der Jahresumsatz die 50 Millionen Euro nicht überschreiten beziehungsweise die Jahresbilanzsumme darf höchstens 43 Millionen Euro ausmachen.
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Kommentare (26)
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bernhart
DER WEIN IST NICHT BILLIGER GEWORDEN;
Alles Lug und Betrug.
Was bekommt der Arbeiter oder Rentner..
leser
Was seid ihr doch alles welche billige Hungerleider
Das einzige wo ihr armseligen kriecher aufregt ist dereinzige Umstand wer wieviel und in welcher Reihenfolge eine Schenkung bekommt,
Die geschickte hetze und Abfassung der Redakteure solcher Aussendungen versteht es immer wieder, den Neid der kriechenden und unvergönnten Tiroler Gesellschaft auf ungeahnte Spitzen zu treiben und dadurch von den wahren Sorgen und Nöten abzulenken
Offenbar haben alle vergessen, dass wir in Europa den grössten wirtschaftsaufschwung in den Zeiten hatten, als man sich noch bedingungslos aushalf und als Unternehmungen noch nicht von der Politik mit Almosen und den vorher vom Bürger gestohlenen Mittel (durch überzogene Besteuerung) gesteuerte wurden
Man sollte sich zurückerinnern an die 60iger bis in die 80iger Jahre, da war dieser Filz nicht vorhanden und der Futterneid des Nachbarn war nicht existent
Heute scheint man regelrecht Wettrennen zu machen
Anscheinend ist die Krise zu klein oder nicht vorhanden
ostern
@leser
Der Aufschwung kommt bestimmt nicht wegen den
Südtiroler „armen“ Bauern. SVP , deine Stimme bekommst
du von mir sicher nicht mehr.
flottebiene
Es lebe Südtirol!!!! In dem Land wird nur eine Kaste grosszügig unterstützt….alle anderen schauen mal wieder durch die Finger!!
Unsere Bauernvertretung in der Landesregierung.-schämt euch!!
george
Für jene, die am Weintrinker und Alkoholiker ihr bestes Geschäft machen, hat das Land anscheinend immer Geld flüssig, während andere, die am Notwendigsten darben, kaum etwas kriegen. Das nennen sie dann wirtschaftliche Unterstützung. Wo bleibt die Unterstützung für die Grundbedürfnisse?