Nicht ohne Maske
Der HGV erinnert daran, dass die Maskenpflicht in den Gastbetrieben noch immer gilt. Was Sache ist.
Die Sicherheit ist zu einem wesentlichen Merkmal für die Reiseentscheidung geworden. Damit es zu keiner Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus kommt, ist es notwendig, die geltenden Auflagen einzuhalten, wie Nasen- und Mundschutz tragen, Abstand halten und auf Hygiene achten. Darauf verweist der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) in einem öffentlichen Appell.
Um die Infektionszahlen in Südtirol weiterhin konstant niedrig zu halten, ist ein Sicherheitsabstand von einem Meter einzuhalten, außer zwischen zusammenlebenden Mitgliedern desselben Haushalts. Kann dieser zwischenmenschliche Sicherheitsabstand nicht stabil eingehalten werden, wird von allen Personen das Tragen eines Schutzes der Atemwege verlangt. Dies ist unter anderem beim Betreten und Verlassen der gastgewerblichen Lokale sowie bei jeder Bewegung im Betrieb einzuhalten.
„Dass, wie zuweilen kolportiert, die Maskenpflicht in den Gastbetrieben nicht mehr gelten würde, entspricht nicht den Tatsachen“, verweist HGV-Präsident Manfred Pinzger auf die gültigen Auflagen.
Die Bestimmungen sehen vor, dass die Gastgeber und die Mitarbeiter in den gastgewerblichen Betrieben eine chirurgische Maske tragen müssen, wenn der Sicherheitsabstand von einem Meter zwischen den Mitarbeitern nicht stabil eingehalten werden kann. Die Personen, die im Service beschäftigt sind und während der Arbeit in ständigem Kontakt mit Gästen sind, müssen unabhängig vom Abstand zu den Gästen chirurgische Masken verwenden. „Wir wissen, dass dies auf Dauer nicht angenehm ist. Wir alle müssen aber unseren Teil an Verantwortung übernehmen, damit eine Ansteckungsgefahr vermieden wird“, betont HGV-Direktor Thomas Gruber.
Hygiene, häufiges Händewaschen und diese desinfizieren ist weiterhin oberstes Gebot. Da die Übertragung des Coronavirus auch über Oberflächen erfolgen kann, ist es zudem unbedingt erforderlich, sämtliche Oberflächen und insbesondere jene, welche häufig berührt werden, wie etwa Türklinken, regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.
Eine weitere Maßnahme, um die Sicherheit in den Gastbetrieben zu steigern, ist das Projekt „Südtirol testet“. Dabei werden bei Gastgeberinnen und Gastgebern sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern serologische Schnelltests durchgeführt. Bei jenen, die Antikörper aufweisen, wird ein PCR-Test mittels Abstriches durchgeführt. „Unser gemeinsames Bestreben muss es weiterhin sein, dem Gast und dem Besucher unserer Lokale, ob im Tal oder auf dem Berg, eine sichere Gastlichkeit zu gewähren“, so HGV-Präsident Pinzger.
Die Einhaltung der Bestimmungen von Seiten der Gastgeberinnen und Gastgeber aber auch der Gäste wird von den Kontrollorganen überwacht und kontrolliert, schreibt der HGV abschließend in der Presseaussendung.
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Kommentare (5)
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schwarzesschaf
@nix.nuis kehr vor deiner eigenen Tür denn es ist ja schon traurig zu sehen wie sich alle aufführen.
vinsch
@nostradamus Sie können ja eine anonyme Anzeige machen, da sind wir ja die Besten. Aber ich bin überzeugt, wenn Sie kontrolliert werden von den „Zivil“Dieners des Staates, dann sind Sie der Erste, der sich aufregt ….
annamaria
Leider wird zu wenig kontrolliert und gestraft! Leider ist bei einem kleinen Teil der Touristen eine Maske zu sehen, der Rest schert sich nicht drum, sind ja im Urlaub!!!